Die Fluggesellschaft SWISS war bis zum Jahre 2002 mit die wichtigste Fluggesellschaft der Schweiz – inzwischen gehört das Unternehmen der Lufthansa an. In insgesamt 37 Länder auf der Welt fliegt die Fluggesellschaft und bietet den Kunden einen hervorragenden Service. Die Flüge der SWISS Air starten von Genf, Basel und Zürich, Passagiere können den Check-In bereits über das Internet vornehmen, um so Wartezeiten zu vermeiden. Doch wie sieht es in Sachen Gepäck oder SWISS Zusatzgepäck aus? Ist das alles unproblematisch oder gibt es hier gewisse Dinge, die man als Fluggast kennen sollte?
Beim Handgepäck bietet die SWISS Air verschiedene Möglichkeiten – abhängig vom gebuchten Flug. So ist im Tarif SWISS Economy nur 1 Gepäckstück möglich, während in den Tarifen Business und First SWISS 2 Gepäckstücke zulässt. Neben dem Handgepäck erlaubt SWISS Zusatzgepäck, wie zum Beispiel Handtaschen, Laptoptaschen oder Schultertaschen und andere.
Die Definition von SWISS Übergepäck ist ganz klar – das Unternehmen gibt vor, wie groß und schwer ein bestimmtes Gepäckstück sein darf. Passt das Gepäckstück in diese Vorgaben, fällt es in die Kategorie „aufgegebenes Gepäck“. Überschreitet das Gewicht oder die Größe die Vorgaben, wird das Gepäckstück als SWISS Übergewicht Gepäck eingestuft. In diesen Fällen muss der Fluggast mit zusätzlichen Kosten rechnen. Wie hoch diese in den genannten Fällen sind, ist direkt über die Webseite der Airline unter dem Menüpunkt „Gepäck“ ersichtlich.