Basler Mietkaution ist eine Art Mietkautionsbürgschaft, bei der der Mieter einen jährlichen Betrag für seine Mietkautionspolice zahlt und dafür eine elektronische Urkunde über die Onlinebürgschaft erhält. Diese Police wiederum ist ein Garant dafür, dass die Basler Mietkaution im Falle auftretender Schäden in der Wohnung die Kautionssumme zahlt. Jährlich werden dazu 5% des Kautionsbetrages an Beitrag entrichtet. Diese Lösung ist gleich für beide Parteien vorteilhaft. Der Mieter zahlt keine Barkaution und kann das Geld ganz flexibel für seinen Umzug nutzen. Der Vermieter hat über die Police die nötige Garantie und keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit dem Eröffnen und Führen eines Mietkautionskontos.
Basler Mietkaution ist ein Angebot der Basler Sachversicherung AG mit Sitz in Bad Homburg. Das Unternehmen bietet Mietkautionspolicen für private Mietverhältnisse an. Dabei wird die ansonsten übliche Kaution in Höhe von 2-3 Monatsmieten durch eine Bürgschaft des Versicherers ersetzt, die durch den Vermieter jederzeit gezogen werden kann. Vermieter profitieren von einer kostenlosen Bonitätsprüfung, die der Versicherer am Mieter durchführt. Mieter schonen ihre Liquidität bzw. setzen diese bei einer nachträglichen Umwandlung einer Barkaution in eine Bürgschaft frei. Mieter müssen für die Kautionsbürgschaft eine jährliche Gebühr zahlen. Vermieter sind zur Annahme von Kautionsbürgschaft nicht verpflichtet.
Das Geschäft mit Kautionsbürgschaften ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Mehrere Versicherer bürgen für private Mietverhältnisse im Rahmen der üblichen Barkaution von 2-3 Nettokaltmieten. Für die Versicherer ist das Geschäft lukrativ, da den jährlichen Einnahmen nur ein geringer Verwaltungsaufwand und überschaubare Ausfallrisiken gegenüberstehen.
Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kautionsbürgschaften anstelle der klassischen Barkaution zu akzeptieren. Die Anbieter von Mietkautionen werben gerne damit, dass Vermieter in dieser Variante indirekt das Ergebnis einer Bonitätsprüfung am Mieter nachvollziehen und sich im Fall des Abrufs einer Bürgschaft auf die Bonität des Versicherers verlassen können. Vermieter könnten allerdings auch zu der Ansicht neigen das Interessenten mit dem Wunsch nach einer Mietkaution chronisch knapp bei Kasse sind und deshalb ein höheres Mietausfallrisiko darstellen.
Der größte Vorteil von Kautionsbürgschaften für Mieter besteht in der Freisetzung der ansonsten in der Barkaution gebunden Liquidität. Je nach Region und Situation auf dem lokalen Wohnungsmarkt können einige hundert bis einige tausend freigesetzt werden. Typischerweise wird eine Kaution im Zusammenhang mit einem Umzug benötigt, der zusätzliche Kosten verursacht und ein angespanntes Budget erheblich strapazieren kann.
Stellt der Versicherer einem Mietinteressenten eine Bürgschaftsurkunde aus, belegt dies eine SCHUFA Auskunft ohne Negativmerkmale. Vor allem Vermieter auf Wohnungsmärkten mit viel Leerstand können davon profitieren, da Mieter in diesen Märkten nicht immer freiwillig zur Offenlegung ihrer SCHUFA Auskunft bereit sind. Die Bürgschaftsurkunde sagt allerdings nichts über die Einkommensverhältnisse, die bereits bestehenden Verbindlichkeiten und den Umgang des Interessenten mit gemietetem Eigentum aus. Vermieter können die Bürgschaft jederzeit gegenüber dem Versicherer geltend machen.
Im Fall der Basler Mietkaution steht dem Mieter allerdings eine vierwöchige Einspruchsfrist zu. Diese Frist muss der Vermieter abwarten: Nur wenn der Mieter innerhalb dieses Zeitraums einen wirksamen Gerichtsbeschluss vorliegt, der dem Versicherer die Auszahlung des Kautionsbetrages untersagt, unterbleibt die Auszahlung. Mietern wird nach dem Abschluss des Kautionsbetrages ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht eingeräumt.
Dadurch ist es möglich, von dem Vertrag zurückzutreten falls sich kein Vermieter findet, der eine Bürgschaft anstelle einer Barkaution akzeptiert oder wenn die Kaution aus anderen Gründen überflüssig geworden ist. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit den gewünschten Kautionsbetrag für einen Monat kostenlos reservieren. Nach Vertragsabschluss wird eine jährliche Gebühr in Höhe eines mittleren einstelligen Prozentsatzes des verbürgten Betrages fällig. Die Kaution kann jederzeit durch den Mieter gekündigt werden – sobald eine Barkaution als Ersatz beim Vermieter hinterlegt wurde sollte dieser den Versicherer aus der Bürgschaft entlassen.
Der Antrag auf eine Kautionsbürgschaft kann online über den Internetauftritt der Basler Mietkaution gestellt werden. Neben den persönlichen Daten ist lediglich die Zustimmung zu einer automatisierten Bonitätsprüfung erforderlich. Ein Gang zur Post ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschein wird wahlweise online oder per Post zugestellt. Dem Vermieter wird die Bürgschaftsurkunde ebenfalls wahlweise elektronisch oder postalisch zugestellt.
Da sich die mittlerweile recht vielen Anbieter von Mietkautionsbürgschaften auf dem deutschen Markt nur marginal bei Gebühren und Kernleistungen unterscheiden kommen der Servicequalität, dem Internetauftritt und Zusatzleistungen besondere Bedeutung zu. Der Internetauftritt der Basler Mietkaution ist übersichtlich gestaltet und enthält unter anderem nützliche Checklisten für Umzüge. In einem Downloadbereich sind alle notwendigen Formulare für Vertragsänderungen sowie Informationen für Vermieter abrufbar. Der Kundenservice des Versicherers ist per E-Mail und telefonisch erreichbar.
Die Basler Mietkaution ermöglicht Mietern und Vermietern eine unkomplizierte Regelung als Alternative zur klassischen Barkaution. Vermieter können sich einer einwandfreien SCHUFA Auskunft des Mieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sicher sein, Mieter schonen ihre Liquidität. Die Abwicklung ist für alle involvierten Parteien einfach und mit sehr geringem Aufwand verbunden. Die Kautionsgebühren bewegen sich auf einem marktüblichen Niveau und belasten den Mieter weitaus weniger als eine für die Hinterlegung einer Barkaution notwendige Überziehung des Girokontos. Angehende Mieter auf Wohnungssuche können die Kaution für einen Monat kostenlos reservieren. In der Gesamtbetrachtung erscheint deshalb das Urteil „Gut“ angemessen.
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