RheinEnergie kündigen: Kündigung, Umzug und Strom abmelden

Bei RheinEnergie kündigen, ist keine allzu große bürokratische Herausforderung, denn entsprechende Formulare sind online verfügbar. Dabei bestehen Unterschiede, ob es sich um eine Kündigung eines bestehenden Vertrages handelt, oder ob eine RheinEnergie Kündigung Umzug ansteht. Die Kündigung bestehender Verträge ist nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Davon unberührt bleibt das Sonderkündigungsrecht, welches an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

RheinEnergie kündigen - die Vorgehensweise

  • Online-Center aufrufen
  • Entsprechendes Formular herunter laden
  • Dokument ausfüllen
  • Kündigung ausdrucken
  • Eigenhändig unterschreiben
  • Auf dem Postweg versenden

Im Online-Center werden dem Kunden von RheinEnergie viele Formalitäten erleichtert. So findet man auch ein Formular, wenn man RheinEnergie Strom abmelden möchte. Die Dokumente können als PDF-Datei herunter geladen werden. Anschließend werden alle grau unterlegten Felder am PC ausgefüllt. Sind alle Angaben gemacht, wird die Kündigung ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zur Post gebracht. Wer bei RheinEnergie kündigen möchte, sollte die Unterlagen per Einschreiben verschicken, um einen Beleg als Nachweis in Händen zu halten. Beim RheinEnergie Umzug dagegen, kann der komplette Kündigungsvorgang online durchgeführt werden und RheinEnergie kümmert sich um alle Formalitäten.

RheinEnergie kündigen - das Sonderkündigungsrecht

Neben der RheinEnergie Kündigung Umzug und der fristgerechten Kündigung im Rahmen der vereinbarten Vertragsbedingungen haben Kunden unter bestimmten Umständen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Hat man einen Tarif mit Preisgarantie gewählt, bleiben die Preise folglich stabil. Ist dies nicht der Fall, kann der Anbieter die Preise erhöhen und der Kunde hat daraufhin das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ganz gleich, wie lange die vertragliche Laufzeit vereinbart wurde und welches Kündigungsrecht gilt. Auch Sonderkündigungen bedürfen der Schriftform und sollten zur eigenen Absicherung per Einschreiben verschickt werden.

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