Prokon ist ein Unternehmen, das Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien realisiert und finanziert. Hierzu gehören Windparks, die Erzeugung von Biodiesel und die Nutzung von Holzabfällen, um daraus Holzpellets und Briketts herzustellen. An diesen Geschäften können Personen sich mit einer Kapitalanlage beteiligen. Hierzu vergibt Prokon Genussrechte. Außerdem bietet das Unternehmen seit dem 1. Januar 2013 auch eigene Stromtarife an. Den hierfür nötigen Strom bezieht es aus seinen eigenen Windparks, von denen es inzwischen rund 50 betreibt. Kunden, die bereits Anteilseigner bei Prokon sind, erhalten auf die Tarife einen Rabatt. Die Unternehmensgruppe Prokon wurde 1995 gegründet und hat ihren Sitz in Itzehoe.
Die PROKON Unternehmensgruppe gehört zur PROKON Regenerative Energien GmbH mit Sitz in Itzehoe. Das Unternehmen ist in den Bereichen Windenergie, biogene Kraftstoffe und Biomasse aktiv. Dazu produziert PROKON über Tochtergesellschaften Biosprit und ist an der Planung, Finanzierung und Realisierung von Windparks beteiligt. Darüber hinaus tritt das Unternehmen als Stromanbieter auf. Privatanleger können sich über Genussrechte an den Aktivitäten der Norddeutschen beteiligen. Die Genussrechte wurden gezielt (auch) auf die Belange von Kleinanlegern zugeschnitten und z. B. mit einer niedrigen Stückelung versehen. PROKON sieht sich selbst als Bestandteil eines Übergangs vom Zeitalter der fossilen Brennstoffe zu einer nachhaltigen Energieversorgung aus regenerativen Quellen.
PROKON übernimmt die Planung, Finanzierung, Realisierung sowie kaufmännische Geschäftsführung und technische Betriebsführung der PROKON Windparks. In Zukunft will das Unternehmen auch eigene Windkraftanlagen produzieren. Bei der Finanzierung der Projekte spielen die Genussrechte eine wesentliche Rolle. Refinanziert werden die Windparks durch die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Stromnetz. Die zukünftige Rentabilität hängt damit auch von politischen Entscheidungen, wie etwa der Höhe der Einspeisevergütung, ab.
PROKON ist Alleiniger Gesellschafter der PROKON Pflanzenöl GmbH Magdeburg. Das Tochterunternehmen stellt Pflanzenöl als Ausgangsprodukt für Biodiesel her. Biogene Kraftstoffe sind eine alternative Bezugsquelle für Treibstoffe, sehen sich allerdings auch Kritik ausgesetzt. Kritiker monieren unter anderem, dass durch die Nutzung von Ackerflächen für den Anbau von „Treibstoffpflanzen“ ein Konkurrenzkampf zwischen „Tank und Teller“ entstehe.
PROKON kooperiert mit einem holzverarbeitenden Betrieb. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Dazu gehört die Verwertung von Sägeabfällen in der Spanplattenproduktion und der Papierindustrie ebenso wie die Verwertung von Spänen und Holzresten in einem Blockheizkraftwerk zur Wärme- und Stromgewinnung. In der Zukunft plant PROKON die Produktion von Pellets und Brickets aus Holz.
Ein weiteres Geschäftsfeld des Itzehoer Unternehmens ist die Stromversorgung von Privathaushalten. Hier unterscheidet sich PROKON nicht von anderen Stromversorgern: Der Strom wird im Netz eingekauft und mit den Endkunden abgerechnet. Wie sich der gelieferte Strom tatsächlich zusammensetzt kann somit nicht garantiert werden. Inhaber von PROKON-Genussrechten erhalten (überschaubare) Nachlässe auf die ansonsten marktüblichen Preise.
PROKON refinanziert einen wesentlichen Teil der eigenen Geschäftsaktivität über Genussrechte. Genussrechte sind – vereinfacht dargestellt – ein Hybrid aus Eigen- und Fremdkapital bzw. Aktie und Anleihe. Der Gesetzgeber räumt den Emittenten weitläufige Gestaltungsmöglichkeiten ein. Im Kern steht eine garantierte Basisverzinsung zzgl. einer erfolgsabhängigen Überschussbeteiligung - dieses Modell ist auch bei PROKON-Genussrechten üblich. Genussrechte sind - anders als Genussscheine – nicht börslich handelbar. Die Spezifikationen wurden auf die besonderen Belange von Privatanlegern zugeschnitten. So ist der Einstieg bereits mit kleinen Beträgen möglich.
Der Internetauftritt des Unternehmens versorgt Interessenten mit vielen Informationen rund um erneuerbare Energien. Dabei werden auch kritische Fragestellungen – etwa zu in der Vergangenheit einmalig verspätet erfüllten Aussschüttungsgarantien – nicht umgangen. Die Informationen zum Unternehmen werden in einen größeren, politischen Kontext eingebettet. Die Informationen zu Genussrechten im Allgemeinen und zu den PROKON-Genussrechten im Speziellen sind sehr umfangreich gehalten und ermöglichen auch Anlegern mit weniger Kenntnissen und Erfahrungen in der Kapitalanlage, die wichtigsten Zusammenhänge nachzuvollziehen.
Zu den Adressaten von PROKON zählen sowohl Verbraucher als auch Anleger. Verbrauchern wird mit PROKON Strom ein marktübliches Angebot ohne echtes Alleinstellungsmerkmal unterbreitet – auch PROKON kann nichts daran ändern, dass es eine Garantie für die Art des tatsächlich durch die Steckdose gelieferten Stroms nicht geben kann. Anlegern wird mit Genussrechten eine Möglichkeit eingeräumt, ohne den sonst in der Branche häufig üblichen Umweg über Finanzvermittler in das Segment der erneuerbaren Energien zu investieren. Über das Risiko und die Tragfähigkeit der Investments lässt sich an dieser Stelle nichts Belastbares mitteilen. PROKON hat sich zu einer Schnittstelle zwischen Verbrauchern, Politik und Märkten entwickelt. Allein deshalb erscheint das Urteil „Gut“ angemessen.