Als Kunde von Hamburg Energie wird man jährlich dazu aufgefordert, seinen Zählerstand, egal ob für Strom oder Gas, dem Unternehmen mitzuteilen. Dabei hat man verschiedene Möglichkeiten, den Hamburg Energie Zählerstand zu übermitteln. So kann man den Zählerstand ganz einfach selbst ablesen, wenn das Schreiben mit der Bitte um Ablesung angekommen ist. Die Übermittlung kann dabei online oder automatisiert am Telefon erfolgen.
Bei Fragen zur Ablesung steht auch ein Hamburg Energie Kundenservice zur Verfügung, der auf verschiedenen Wegen erreichbar ist. Wenn man beispielsweise unsicher ist, weil auch der Netzbetreiber einmal pro Jahr den Zählerstand erfahren möchte, kann man den Kundenservice in Anspruch nehmen und nachfragen, ob dies seine Richtigkeit hat. Denn neben dem Hamburg Energie Zählerstand ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle Zählerstände zu überprüfen. Kunden von Hamburg Energie stehen damit jedoch in keinem Vertragsverhältnis zum Netzbetreiber und erhalten keine Rechnung von ihm.
Die Zähler für Strom oder Gas befinden sich in Mietswohnung und auch im eigenen Haus meistens im Treppenhaus oder Keller. Dort braucht man nur noch die Zählernummer zu vergleichen und den angezeigten Zählerstand zu notieren. Bei Problemen mit dem Zähler oder der Ablesung lässt sich einfach der Hamburg Energie Kundenservice kontaktieren.