Wenn man sich als Hamburg Energie Kunde dazu entschließt, umzuziehen oder den Vertrag zu kündigen, gilt es, einige Dinge zu beachten. Mit einem Hamburg Energie Umzug ist es möglich, weiterhin Kunde des Energielieferanten zu sein, wenn man vorher seinen alten Vertrag kündigt. Weiterhin muss sich der neue Wohnort im Liefergebiet von Hamburg Energie befinden und die genaue neue Wohnanschrift und das Umzugsdatum müssen mindestens zwei Wochen vor Umzugsdatum mitgeteilt werden.
Will man seinen Vertrag bei Hamburg Energie kündigen, braucht man bei den Ökostromtarifen lediglich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu beachten. Die Tarife mit Biogas haben zunächst eine Vertragslaufzeit von 11 bis 13 Monaten und verlängern sich danach beim Standardprodukt automatisch um ein weiteres Jahr. Das Premium-Produkt kann nach der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Wenn man umzieht, ist man nicht an die Kündigungsfristen gebunden, sondern hat ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn man sich dafür entschließt, weiterhin Kunde bei Hamburg Energie zu sein, muss man seinen Vertrag bei Hamburg Energie kündigen. Die Fristen liegen hierbei bei zwei Wochen zum Monatsende. Bei einem Hamburg Energie Umzug muss man dem Unternehmen ein neues Auftragsformular über die ausschließliche Belieferung mit Strom oder Gas an die neue Lieferadresse übermitteln.