Wollen Kunden ihren Vertrag bei energieGUT kündigen, weil sie umziehen, ist dabei auf jeden Fall die energieGUT Kündigungsfrist zu beachten. Ansonsten kann es sein, dass der Vertrag länger läuft, als Kunden eigentlich in der Wohnung wohnen. Bei einem energieGUT Umzug ist zu beachten, dass hierbei andere Kündigungsfristen als bei einer regulären Kündigung gelten. Beträgt bei den meisten Verträgen die Mindestvertragslaufzeit drei Monate und die Kündigungsfrist einen Monat, so können Kunden bei Umzug den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
Abnehmer mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag sollten einen energieGUT Umzug auf jeden Fall dem Unternehmen mitteilen. Denn Kunden müssen den Vertrag bei energieGUT kündigen, auch wenn es sich um einen Umzug handelt. Halten Abnehmer sich nicht daran, erlischt der Liefervertrag mit dem Unternehmen nicht automatisch, sobald die Kunden die Wohnung verlassen, sondern läuft weiter. Die energieGUT Kündigungsfrist ist für den Fall des Umzugs recht flexibel bemessen, sodass ein Beenden des Vertrages monatlich möglich ist.
Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten können Abnehmer auch früher kündigen, sollte es sich um einen Umzug handeln. Die Kündigungsfrist beträgt dabei lediglich zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats und ist energieGUT in jedem Fall mitzuteilen.
Wollen Kunden aufgrund eines Umzugs ihren Liefervertrag bei energieGUT kündigen, gelten dafür andere Kündigungsfristen, als bei einer regulären Beendigung eines Vertrages. Beträgt die normale Frist sonst einen Monat, reichen bei einer Kündigung auch zwei Wochen aus, sobald dies zum Ende eines Kalendermonats geschieht.