Stromkunden der Pfalzwerke können ihren Versorgungsvertrag jederzeit kündigen, wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde bzw. diese bereits abgelaufen ist. Auf der Homepage des Versorgers stehen Formulare zur Kündigung von Verträgen bereit.
Endkunden, die im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Umzug ihren Pfalzwerke Strom kündigen möchten können den Formularservice auf der Homepage des Versorgers nutzen. Dieser generiert nach der Eingabe der erforderlichen Personen- und Vertragsdaten ein rechtswirksames Formular, das direkt am Bildschirm abgesendet und den Stadtwerken übermittelt werden kann. Ebenso können Formulare für einen Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes oder in dieses hinein generiert und übermittelt werden.
Die Kündigung von Grundversorgungstarifen ist bei allen Stromversorgern mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist möglich. Abweichende Regelungen gelten für Sondertarife, die die Pfalzwerke z. B. über ihre Marke 1-2-3-Energie Endkunden im gesamten Bundesgebiet bereitstellen. Hier richtet sich die einzuhaltende Kündigungsfrist nach den Vertragsbedingungen. Insbesondere bei Verträgen mit Preisgarantie ist zusätzlich eine Mindestvertragslaufzeit einzuhalten, während der der Bezug nicht gekündigt werden kann. Etwas anderes gilt, wenn eine neue Adresse nach einem Umzug durch den Versorger nicht beliefert werden kann.
Wird ein Vertrag bei einem neuen Versorger abgeschlossen - etwa zum Zwecke der Kostenersparnis – übernimmt dieser in der Regel die Kündigung bei den Pfalzwerken. Die Umstellung des Vertrages erfolgt zu einem festgelegten und vorab kommunizierten Stichtag ohne Leistungsunterbrechung. Soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr zu den Pfalzwerken erfolgen, gelten die Kündigungsbedingungen des neuen Vertrages.
Fazit: Für die Kündigung aufgrund eines Umzugs stellen die Pfalzwerke Formulare zur Verfügung die online ausgefüllt und abgesendet werden können. Bei einem Versorgerwechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung.
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