Mit freiHaus Energy wird von Energy2Day eine Produktmarke vertrieben, die auf jeweils einen Strom-, Ökostrom- und Gastarif setzt. Die kommt dem vertraglichen Detailüberblick gerade im Kündigungskontext zugute.
Die Begrenzung des Energy2Day Repertoires auf wenige Tarife wirkt sich positiv auf das Kündigungsprozedere aus, welches einheitlich gehandhabt wird. So lassen sich alle Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündigen. Geht das Kündigungsschreiben nicht fristgerecht beim Versorger ein, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, mindestens jedoch um die Zeitspanne der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit. Zum Ende dieser Laufzeitverlängerung ist abermals mit einmonatiger Frist eine Kündigung möglich.
Im Falle eines Wohnortwechsels kann eine außerordentliche Energy2Day Kündigung möglich werden. Dabei muss der Kunde zwingend beachten, dass der anstehende Umzug mit mindestens vier Wochen Frist unter Angabe der neuen Anschrift und der Zählernummer beim Versorger anzuzeigen ist. Energy2Day prüft, ob eine weitere Energiebelieferung möglich ist und führt diese bei positivem Ergebnis aus. Fällt der neue Wohnort nicht in die Belieferungsreichweite dieses Energieanbieters, so hat der Kunde das Recht, eine außerordentliche Kündigung mit zweiwöchiger Frist auszusprechen, wobei diese frühestens zum Auszugstermin Wirksamkeit erlangt.
Die Kündigung eines Energy2Day Energiebelieferungsvertrags ist relativ simpel und setzt in allen angebotenen Tarifen auf eine einmonatige Frist zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit. Im Falle eines Umzugs wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
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