immergrün energie arbeitet im Rahmen der Neukundengewinnung mit der Gewährung eines Bonus. Dieser reduziert als prozentuale Gutschrift die erste Jahresabrechnung, insofern die vom Anbieter definierten Voraussetzungen eingehalten sind.
Der immergrün energie Bonus stellt Neukunden eine Reduzierung ihres Verbrauchspreises in Aussicht, insofern diese mindestens 12 Monate ununterbrochen an gleicher Verbrauchsstelle im selben Tarif Strom von immergrün energie bezogen haben und beanstandungslos ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Sind die von immergrün energie definierten Voraussetzungen gegeben, so wird der Bonus mit der ersten Jahresabrechnung als prozentuale Gutschrift auf den Verbrauchspreis gewährt. Hierfür ist die rechtzeitige Mittelung des Zählerstandes zwingend. Der Bonus gilt höchstens für den bei Vertragsabschluss geltenden Preis und auch nur in der maximalen Höhe des vom Kunden geschätzten Jahresverbrauchs.
Ein Bonus von immergrün energie wird nicht in Aussicht gestellt, wenn der Kunde oder ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten sechs Monate vor Vertragsabschluss bereits Strom von immergrün energie bezogen hat. Außerdem schließt ein Tarifwechsel sowie eine nicht 12 Monate andauernde Belieferung die Bonusgewährung aus. Mit dieser Regelung können Bestandskunden also nicht vom immergrün energie Bonus profitieren.
Zusammengefasst gilt der Bonus von immergrün energie ausschließlich für Neukunden. Hierfür müssen jedoch klar definierte Voraussetzungen eingehalten sein. Bestandskunden sind vom Bonussystem gänzlich ausgeschlossen.
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