Kündigungsfristen FairEnergie-Verträgen werden in den einzelnen Tarifen angegeben. Im Falle eines Umzugs steht jedoch allen Kunden ein konformes Sonderkündigungsrecht zu.
Steht bei einem Kunden von FairEnergie ein Umzug an, so hat er die Möglichkeit, jeden bei diesem Anbieter geschlossenen Vertrag per ordentlicher Kündigung zu beenden. Die entsprechende Frist beläuft sich auf zwei Wochen zum Umzugstermin. Dabei verzichtet dieser Energieanbieter auf die Möglichkeit, bestehende Verträge bei gegebener Belieferungsmöglichkeit unter der neuen Wohnanschrift fortzuführen.
Das von FairEnergie großzügig gehandhabte Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs ist trotz der gegebenen Kulanz an gewisse Formalitäten gebunden. So bedarf die Ankündigung des Umzugs der Schriftform, die einen eindeutigen Kündigungscharakter aufweisen muss. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang des Schreibens beim Energieanbieter. Dabei verweist FairEnergie in seinen AGB auf die Regelungen des § 126b BGB, wonach eine Kündigung in Textform vorliegen und auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden muss. Dieser muss geeignet sein, das Kündigungsschreiben vom Empfänger speichern und in einem angemessenen Zeitraum wieder aufrufen zu lassen. Außerdem ist eine unveränderbare Form obligatorisch. Mit dieser Regelung erkennt FairEnergie ein Kündigungsschreiben als PDF per Email also als formgerecht an.
Ein Umzug geht für FairEnergie Kunden stets mit einem Sonderkündigungsrecht ihres Energievertrages einher. Dessen Wirksamkeit ist allerdings an die Einhaltung definierter, wenngleich großzügig gehaltener Formalien gebunden.