Mit den Strompreisen ging es in der Vergangenheit stetig bergauf. Auch in Zukunft wird sich daran wenig ändern, selbst wenn die Regierung Entlastungen plant. Denn Energie ist knapp und der Energiehunger von Ländern wie China steigt. Doch zumindest für eine begrenzte Zeit kann man sich mit der eingeschränkten Preisgarantie von eprimo helfen.
Über ein Jahr laufen die Verträge und so lange garantiert eprimo Strom zum Festpreis. Egal ob die Strompreise an der Börse in Leipzig steigen oder die Mitarbeiter höhere Löhne durchsetzen, das Unternehmen darf die Kosten nicht an seine Kunden weiterreichen.
Einzige Ausnahme sind staatlich festgelegte Kosten. Denn auf die hat eprimo keinen Einfluss und sie sind zudem schwer zu kalkulieren. Dazu gehört beispielsweise die Strom- oder die Umsatzsteuer. Steigt die, darf das Unternehmen die Kosten an den Kunden weiterreichen. Das gleiche gilt auch für andere Steuern, Abgaben oder für Umlagen wie beispielsweise die Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Umlage).
Umgekehrt verpflichtet sich eprimo auch, eine Senkung der Stromsteuer weiterzugeben. Zudem dürfen nicht alle staatlichen Abgaben weitergegeben werden, sondern nur die, die direkt den Strompreis betreffen. Erhöht die Regierung beispielsweise den Beitrag zur Rentenversicherung für die Angestellten des Unternehmens berechtigt das eprimo nicht zu einer Preisanpassung.