Dass E.ON einer der kundenfreundlichsten Energieanbieter Deutschlands ist, zeigt sich auch bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dabei erweist sich eine E.ON Kündigung immer als völlig unproblematisch. In jedem Fall sind die Kündigungsfristen allerdings zu beachten. Diese unterscheiden sich je nach Art des gewählten Tarifs.
Alle Kunden, die ihren Energieanbieter wechseln möchten und sich für einen anderen Versorger als E.ON entscheiden, können sich zunächst erkundigen, ob der neue Energieversorger die Kündigung für sie übernimmt. In vielen Fällen ist dies heute möglich und erspart den Kunden viel Arbeit. Wer den Versorgungsvertrag mit E.ON selbst kündigen möchte oder muss, kann dies ganz einfach auf dem Postweg per Brief erledigen. Schneller und praktischer ist die Kündigung jedoch per Online-Formular. Im Internet findet man zu diesem Zweck verschiedene Online Kündigungsformulare. Dabei sollte ein empfehlenswertes Formular zumindest die folgenden Informationen enthalten:
Es erweist sich als sehr hilfreich, hilfsweise immer zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. So ist sichergestellt, dass auch dann eine Kündigung schnellstmöglich erfolgt, wenn man sich bezüglich der Kündigungsfrist irrt. Ebenso empfehlenswert ist es, neben der Kündigung an sich auch einen Widerruf der Einzugsermächtigung im gleichen Schreiben auszusprechen. Damit kann E.ON nach der Beendigung des Vertrages keine Geldbeträge mehr vom Girokonto abbuchen. In jedem Fall ist für die Beendigung des Gas- oder Stromliefervertrages auch eine letztmalige Ablesung des Zählerstandes durch den Kunden erforderlich. Die Einzelheiten zur diesbezüglichen Vorgehensweise teilt E.ON den Kunden rechtzeitig im Voraus mit.