Für eine EVH Kündigung sind einige Fristen zu beachten, die abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag sind. Die Fristen ähneln sich allerdings, ganz gleich, ob es sich um EVH Strom, Erdgas oder Fernwärme handelt. Grundsätzlich kann ein Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei den Sonderverträgen ist eine Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu beachten. Hierbei sind die Produkte mit festen Vertragslaufzeiten ausgeschlossen.
Wollen Abnehmer ihren Versorgervertrag mit einer EVH Kündigung beenden, müssen sie dafür auf jeden Fall die Textform wählen, damit die Kündigung gültig ist. Bei der Grundversorgung ist es jederzeit möglich, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden, was besonders flexibel ist. Bei allen Sonderverträgen, die für EVH Strom, Erdgas und Fernwärme abgeschlossen werden, gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende. Außerdem sollte beim Kündigungsschreiben darauf geachtet werden, dass die Kundennummer enthalten ist.
Alle Verträge, die ein Kunde mit einer festen Vertragslaufzeit abgeschlossen hat, können erst zum Ende dieses Zeitraums gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass EVH vor Ende der Vertragslaufzeit ein neues Angebot unterbreitet. Sollte diesem nicht innerhalb eines festen Zeitraums widersprochen werden, gilt es als angenommen und der Vertrag verlängert sich automatisch.
Eine Kündigung bei EVH ist unkompliziert möglich, wenn Abnehmer genau auf die Kündigungsfristen achten. Gerade bei fester Vertragslaufzeit sollte rechtzeitig gekündigt werden, damit der Vertrag nicht automatisch weiter läuft. Ansonsten sind die Kündigungsfristen mit zwei bzw. sechs Wochen recht flexibel gestaltet.
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