Sollten sich Kunden dazu entschließen, ihren Vertrag mit den Stadtwerken Ingolstadt zu kündigen, müssen sie dabei bestimmte und zum Teil unterschiedliche Kündigungsfristen beachten. Die Stadtwerke Ingolstadt Kündigungsfrist bei Grundversorgungsverträgen ist abweichend von der bei den Sonderverträgen. Auch bei der Form einer Stadtwerke Ingolstadt Kündigung ist einiges zu beachten. Diese bedarf auf jeden Fall der Textform.
Die Stadtwerke Ingolstadt Kündigungsfrist bei Grundversorgungsverträgen ist recht einfach einzuhalten und nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Diese Verträge können für Strom und Gas immer mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei einer Stadtwerke Ingolstadt Kündigung für Sonderverträge ist darauf zu achten, dass hier als Stichtag der 31.10. eines jeden Kalenderjahres gilt. Dafür ist weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.10. einzuhalten, damit die Kündigung fristgerecht eingeht. Beim Sondervertrag für Gas gilt zusätzlich, dass der Vertrag frühestens zum Ablauf des 12. Liefermonats gekündigt werden kann.
Eine Stadtwerke Ingolstadt Kündigung ist auf jeden Fall per Textform einzureichen. Eine mündliche Kündigung per Telefon zum Beispiel ist ungenügend und hat auch nicht die Aufhebung des Vertrages zur Folge. Hilfreich bei der Kündigung können noch die Vertragsnummer und die Zählernummer sein, deren Angabe ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Kunden, die bei den Stadtwerken Ingolstadt ihren Vertrag kündigen möchten, sollten dabei auf die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist achten, damit der Vertrag nicht automatisch weiterläuft. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen beziehungsweise drei Monate, je nach gewähltem Vertrag.