Wer von congstar zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln möchte, kann seine congstar Rufnummer mitnehmen. Dies ist im Prinzip ganz einfach, einige Fristen sind jedoch zu beachten, damit die Übergabe reibungslos erfolgen kann.
Der Antrag auf eine Rufnummernmitnahme kann bei congstar schon innerhalb der letzten 120 Tage vor Ende der Laufzeit eines Vertrages oder zusammen mit der Kündigung des Vertrages gestellt werden. Ist der Vertrag bereits beendet, bleiben noch 20 Tage Zeit, um bei congstar eine Rufnummernmitnahme zu beantragen. Dieser Antrag, der congstar dazu ermächtigt, die Mobilfunknummer an den neuen Anbieter herauszugeben, muss schriftlich erfolgen und kann wahlweise per Post, per Fax oder per Email gestellt werden. Die Rufnummernmitnahme ist allerdings gebührenpflichtig, daher ist bei Prepaidverträgen für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Bei Kunden mit Laufzeitverträgen, die ihre congstar Nummer mitnehmen möchten, erfolgt die Belastung dagegen mit der letzten Abrechnung.
Um die alte Mobilfunknummer zum neuen Anbieter mitzunehmen, wird diese beim Abschluss des neuen Vertrages als Wunschnummer angegeben. Der neue Anbieter setzt sich daraufhin mit congstar in Verbindung, um zu überprüfen, ob die Nummer ordnungsgemäß gekündigt wurde und damit freigegeben ist. Danach steht der Rufnummernmitnahme nichts mehr im Wege. Diesen Auftrag kann ein Kunde nach der Kündigung seiner Rufnummer bei congstar innerhalb von 30 Tagen stellen. Um diese Frist einhalten zu können, ist es sinnvoll, zunächst einen neuen Mobilfunkanbieter auszuwählen und erst anschließend die Rufnummer bei congstar zu kündigen.
Bei Einhaltung aller Fristen ist eine congstar Rufnummernmitnahme ganz einfach und schnell erledigt. Sie ist allerdings nur dann möglich, wenn der Vertrag bei congstar wie auch beim neuen Mobilfunkanbieter auf den gleichen Namen geführt wird.