Die Stadtwerke Marburg stellen ihren Kunden Formulare für die Kündigung der Stromversorgung zur Verfügung. Die Abmeldung ist unkompliziert online möglich. Die Fortführung des Tarifs nach einem Umzug aus dem Versorgungsgebiet heraus ist nicht möglich, da der städtische Betrieb ausschließlich im Stadtgebiet aktiv ist.
Privathaushalte können den Bezug von Stadtwerke Marburg Strom abmelden, wenn ein Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet erfolgt. In diesem Fall ist keine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Abmeldung kann wahlweise schriftlich oder über ein Formular im Internet erfolgen. Über das Formular können auch Zählerstände übermittelt werden. Rückwirkende Abmeldungen sind nur unter Angabe eines Zählerstands möglich. Das Formular ermöglicht die gleichzeitige Übermittlung von sechs Zählerständen, so dass auch die Abmeldung von der Versorgung mit Wasser, Gas etc. möglich ist.
Die Kündigung eines laufenden Vertrages ohne Umzug – zumeist im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem anderen Anbieter mit niedrigeren Preisen – ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich, wenn der Wechsel aus einem Grundversorgungstarif heraus erfolgt. Wurde ein Vertrag über einen Sondertarif abgeschlossen, bestimmen die Vertragsbedingungen über die einzuhaltende Kündigungsfrist. Insbesondere bei Verträgen mit Preisgarantie muss zusätzlich eine Mindestlaufzeit berücksichtigt werden. Die Kündigung erfolgt fast immer durch den neuen Versorger, der Endkunden den Stichtag des Wechsels mitteilt.
Fazit: Die Abmeldung der Versorgung kann vor und nach einem Umzug erfolgen und ist inklusive der elektronischen Übermittlung von Zählerständen via Internet möglich. Bei Grundversorgungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist laut Gesetz zwei Wochen, bei Sondertarifen können längere Fristen bestimmt sein.