Die Stadtwerke Duisburg Kündigung sollte im Gegensatz zur Anmeldung immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Jedoch können Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit nicht einfach willkürlich vom Kunden beendet werden. Ausnahmen bilden Sonderfälle, wie zum Beispiel eine Preiserhöhung durch das Unternehmen, dann kann man von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Grundlage für die Stadtwerke Duisburg Kündigung ist die Erstvertragslaufzeit. Diese hat der Kunde indirekt festgelegt, als er seinen Vertrag bei den Stadtwerken Duisburg angemeldet hat. Diese vereinbarte Vertragslaufzeit kann mit einer Frist von vier Wochen vor ihrem eigentlichen Ende gekündigt werden. Das Unternehmen bietet auch Verträge mit einer Laufzeit von vier Wochen an. Hier kann im ersten Vertragsmonat bis zwei Wochen vor Monatsende gekündigt werden. Für alle weiteren Monate gilt eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wie schnell kann es passieren, dass man einen Kündigungstermin vergisst. Bei Verträgen mit monatlichen Laufzeiten ist dies keine große Hürde, dann besteht der Vertrag für lediglich vier Wochen weiter. Handelt es sich um Vertragslaufzeiten von einem halben Jahr oder 12 Monaten ist die Sachlage eine andere. Hat man die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag um die vorab vereinbarte Vertragslaufzeit und man kann das Vertragsverhältnis vor dem eigentlichen Termin nur durch eine außerordentliche Kündigung beenden, welche jedoch triftige Gründe voraussetzt.
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