ADAC Plus Mitglieder können neben den klassischen Pannenhilfeleistungen auf den so genannten ADAC Unterwegsschutz bauen. Dieser beinhaltet eine ADAC Auslandsversicherung für Haftplicht und Reisevertragsrecht sowie eine Sofortleistung bei Schwerstverletzung.
Reisende ADAC Mitglieder brauchen diverse Risiken im Ausland nicht zusätzlich abzusichern. Schuld daran im positiven Sinne ist die ADAC Plus Mitgliedschaft, die den so genannten ADAC Unterwegsschutz involviert. Durch ihn sind im Rahmen der ADAC Auslandsversicherung Schäden der Privathaftpflicht versichert. Außerdem ist ein Reise-Vertrags-Rechtsschutz inkludiert, der im Kontext von Rechtsstreitigkeiten mit Reiseveranstalter und/oder Hotels Anwalts-und Gerichtskosten bis zu einem definierten Höchstbetrag übernimmt. Besonders interessant mutet außerdem die Sofortleistung dieses Unterwegsschutzes an. Sie zahlt bei Vorliegen bestimmter Schwerstverletzungen pro Schadensfall einen vertraglich festgelegten Pauschalbetrag als finanzielle Soforthilfe aus.
Grundsätzlich sind die Vorgaben zur Inanspruchnahme des Unterwegsschutzes nur rudimentär gegeben - prinzipiell reicht der Abschluss einer ADAC Plus Mitgliedschaft aus. Allerdings ist für die allumfassende Absicherung der Familie zusätzlich das ADAC Partner-Plus-Paket vorzuhalten. Ausnahme davon sind nach dem 01. Januar 2014 abgeschlossene ADAC Plus Mitgliedschaften – diese integrieren die Leistungen des Unterwegsschutzes auch ohne zusätzliches Partner-Plus-Paket.
Im Rahmen der ADAC Plus Mitgliedschaft ist der Unterwegsschutz ein inkludierter Leistungskatalog, der einen Haftpflichtschutz auf Reisen, einen Reise-Vertrags-Rechtsschutz sowie finanzielle Sofortleistungen bei Schwerstverletzung bietet. Darüber freuen dürfen sich alle nach dem 01. Januar 2014 geschlossenen ADAC Plus Mitgliedschaften sowie zuvor abgeschlossene unter zusätzlichem Vorhalten des Partner-Plus-Programms.
Indem Sie auf „Akzeptieren” klicken, ermöglichen Sie uns über Cookies das Nutzungserlebnis für alle User kontinuierlich zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten auszuspielen. Durch den Klick erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Über „Konfigurieren” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen (dies ist auch nachträglich jederzeit im Bereich Datenschutz möglich). Die zugehörige Datenschutzerklärung finden Sie hier.