Die AllSecur Autoversicherung bietet neben dem gesetzlichen vorgeschriebenen Haftpflichtschutz sowie optionalen Teil- und Vollkaskoverträgen ähnlich wie fast alle Fahrzeugversicherer Zusatzprodukte und Tarifbausteine an. Zu den wichtigsten zählen der AllSecur Schutzbrief und der AllSecur Rabattschutz, der den Verlust einer erworbenen günstigeren Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall verhindert. Auch eine Insassenunfallversicherung gehört zum Programm.
Der Nutzen von Fahrer- bzw. Insassenunfallversicherungen wird kontrovers diskutiert: Verbraucherschützer empfehlen in der Regel den Abschluss einer vollwertigen privaten Unfallversicherung, da Autounfälle nur einen Bruchteil des gesamten Unfallrisikos abdecken. Der AllSecur Schutzbrief ist ein klassischer KFZ-Schutzbrief mit reinem Service-Charakter und ohne direkten Bezug zu den Versicherungsbedingungen. Inhabern des Schutzbriefs wird bei Pannen, Unfällen oder anderen Notfällen bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug in ganz Europa Hilfe versprochen. Weder Unfallversicherung noch Schutzbrief sind Bedingung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Obligatorisch ist lediglich die KFZ-Haftpflichtversicherung, deren Existenz der Zulassungsstelle durch die elektronische AllSecur Doppelkarte nachgewiesen wird.
Der Ausland Schadenschutz bezieht sich auf unverschuldete Unfälle im Ausland. Wird diese Option vereinbart, reguliert der Versicherer den Schaden so, als wäre der Unfallverursacher selbst im Haus versichert. Abhängig vom jeweiligen Land ist es für Reisende nicht immer einfach, den Verursacher eines Unfalls feststellen zu lassen und ihre Ansprüche auch tatsächlich und mit einem angemessenen Aufwand durchzusetzen.
Der AllSecur Rabattschutz sieht vor, dass es bei einem selbstverursachten Schaden pro Versicherungsjahr nicht zu einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse kommt. Der Rabattschutz gilt für jeweils einen Schaden in der KFZ-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung. Der Rabattschutz wird jungen und niedrig eingestuften Fahrern nicht gewährt. Kommt es innerhalb eines Versicherungsjahres zu zwei Schäden in einer der beiden Versicherungssparten, erfolgt die Rückstufung so, als wäre lediglich ein Schaden gemeldet worden. Versicherungsnehmer sollten unabhängig vom Versicherer bei Überlegungen zu „Rabattrettern“ berücksichtigen, dass die Rückstufung in einer ungünstigere SF-Klasse auch durch eine (auch nachträglich so vereinbarte) Schadenregulierung aus eigener Tasche erfolgen kann.
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