Ein Umzug ist teuer, die Erfahrung machen tagtäglich viele Menschen, umso besser ist es, wenn Sie sich nun die hohen Kosten für die Mietkaution sparen können, indem Sie auf die Kautionskasse zurückgreifen. Hier bekommen Sie die Möglichkeit, statt der Mietkaution eine Bürgschaft der Kautionskasse bei Ihrem Vermieter zu hinterlegen und dies zu sehr fairen Konditionen. Statt des gesamten Kautionspreises zahlen Sie so nur noch fünf Prozent der Kautionssummer pro Jahr. So sparen Sie sich viel Geld und haben die Möglichkeit, das Geld, welches Sie eigentlich für die Mietkaution hinterlegt hätten, nun für private Dinge einzusetzen, um Ihr neues Heim zu verschönern.
Die Deutsche Kautionskasse AG mit Sitz in Starnberg bietet privaten und gewerblichen Mietern Mietkautionen an. Dabei wird dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde ausgehändigt, die ihn ermächtigt, den vereinbarten Bürgschaftsbetrag jederzeit auf erste Anforderung von der Deutschen Kautionskasse einzufordern. Der Mieter muss dafür im Gegenzug keine Barkaution hinterlegen. Die Gebühren für die Bürgschaft zahlt der Mieter an die Deutsche Kautionskasse. Diese überprüft vor dem Abschluss des Vertrages die Mieterbonität durch Anfragen bei Auskunfteien. Der wesentliche Vorteil der Mietkaution für Mieter besteht in der Freisetzung der Barkaution. Vermieter profitieren von der im Zuge der Bürgschaft durchgeführten SCHUFA-Abfrage, auf die ansonsten kein rechtlicher Anspruch besteht.
Die Deutsche Kautionskasse ist einer der führenden Anbieter auf dem jungen, aber dynamisch wachsenden Markt für Mietkautionen. Das Prinzip: Der Mieter händigt dem Vermieter keine Barkaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese verpflichtet die Deutsche Kautionskasse, den vermerkten Betrag (der der vereinbarten Mietkaution entspricht) auf erste Anforderung durch den Vermieter an diesen auszuzahlen. Aus Sicht des Vermieters entspricht die Bürgschaft damit (fast) einer Barkaution. Der Mieter zahlt die Bürgschaftsgebühren an die Kautionskasse.
Die Verschiebung der Kautionspflichten von einer Barkaution auf eine Bürgschaft entlastet Mieter zunächst deutlich. Neben einmaligen Gebühren im mittleren zweistelligen Bereich fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von ca. 5% der Bürgschaftssumme an. Langfristig sind die Kosten der Bürgschaft somit höher: Die Kaution muss im Laufe eines lebenslangen Mietverhältnisses rechnerisch mehrere Male gezahlt werden.
Die Deutsche Kautionskasse prüft die Bonität des Mieters im Rahmen der Antragstellung durch automatisierte Anfragen bei Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA. Über die Freigabe einer Bürgschaft entscheiden somit letztlich Scorewerte. Weitere Angaben, zum Beispiel zu Einkommen oder Vermögen, werden nicht erfragt. Der bürgende Versicherer geht ein Kreditrisiko ein: Nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch muss der Mieter in Regress genommen werden. Für Vermieter ist die Bürgschaft somit eine Möglichkeit, indirekt Informationen über die Einstufung eines Mietinteressenten bei Auskunfteien einzuholen.
Es handelt sich bei der Bürgschaft nicht um einen Kredit – auch der SCHUFA wird bei erfolgreichem Abschluss kein Kredit gemeldet. Die Deutsche Kautionskasse wirbt deshalb, dass ihre Kunden keine Einschränkungen bei Kreditlinien etc. befürchten müssen. Es liegen allerdings keine Informationen über die Behandlung von Bürgschaftsanfragen bei der SCHUFA vor. Sollte diese zu dem Ergebnis kommen dass Personen mit diesem Merkmal statistisch häufiger in Zahlungsverzug geraten und dies auch in die Scorewerte umsetzen kann sich auf diesem Wege sehr wohl ein Nachteil für Mieter entwickeln.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Vermieter den Mietkautionsbetrag beanspruchen möchte. Der Vermieter muss dafür gegenüber der Kautionskasse keine Gründen angeben. Bei dem Bürgschaftsgeber handelt es sich nicht um die Deutsche Kautionskasse selbst, sondern um die Basler Sachversicherungs AG. Diese haftet mit ihrer Bonität für die Ansprüche des Vermieters. Die Auszahlung des Kautionsbetrages erfolgt nach einer Wartefrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Mieter einen gerichtlich bestätigten Nachweis vorlegen, der die Auszahlung untersagt.
Die Mietkaution der Deutschen Kautionskasse stößt in der Fachpresse auf ein überwiegend positives Echo – was allerdings angesichts des noch jungen Marktes und der überschaubaren Anzahl der Anbieter kaum überrascht. Potenziell denkbare, negative Begleiterscheinungen wurden bislang in den Bewertungen der Angebote kaum berücksichtigt. Denkbar ist z. B. eine drastisch erschwerte Wohnungssuche für Mieter, die im Verlauf ihres mit Bürgschaft besicherten Mietverhältnisses aus anderen Gründen negative SCHUFA-Einträge erhalten haben und mangels vorhandener Barkaution keine neue Wohnung anmieten können.
Das Konzept der Mietkaution ist sinnvoll, weil es „brach“ liegende Mittel unkompliziert freisetzt und Mietern Umzüge durch finanzielle Entlastung erleichtert. Vermieter profitieren von einer grobem Einschätzung der Auskunftei-Einschätzung des Mieters und erhalten ihr Geld bei Bedarf von einer Versicherung. Allerdings lässt die Auszahlung immerhin zwei Wochen auf sich warten und kann durch den Mieter mit gerichtlicher Hilfe verhindert werden. Eine stark „mieterfreundliche“ Rechtsprechung könnte das Verfahren für Vermieter verkomplizieren. Mieter sollten bedenken, dass die Bürgschaft langfristig teurer ist und eine verausgabte Barkaution für mögliche spätere Mietverhältnisse zunächst wieder angespart werden muss. Dennoch: Die Note „Sehr gut“ erscheint für die Innovation angemessen.