Im Urlaub oder auf Geschäftsreise sind Reisende abhängig von pünktlichen Flügen. Leider ist dies nicht immer gegeben und verspätete oder annullierte Flüge können die Lust auf das Verreisen dämpfen. Schadenersatzansprüche lassen sich meist nur schwer geltend machen. flightright macht sich für diese Reisenden stark und erwirkt im Falle von Flugverspätungen oder Flugausfällen für die Betreffenden eine Entschädigung. Notfalls bringt flightright die Fälle auch vor Gericht, den Kunden entstehen dabei keine Kosten. Erst wenn der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wurde und eine Entschädigung gezahlt wird, dann wird eine Provisionszahlung an flightright fällig. Das Portal wird mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung getragen und finanziert.
Die flightright GmbH mit Sitz in Potsdam setzt im Auftrag von Fluggästen Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durch, die infolge von Verspätungen entstehen. Das Unternehmen stellt Passagieren ein Tool zur Verfügung, mit dem konkrete Verspätungsereignisse auf einen Entschädigungsanspruch geprüft werden können. Liegt ein Ereignis mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht vor, übernehmen die Juristen von flightright das Mandat und setzen die Ansprüche außergerichtlich oder im Wege eines Prozesses durch. Die Vergütung erfolgt ausschließlich erfolgsabhängig und wird von der erstrittenen bzw. durchgesetzten Entschädigungssumme abgezogen, so dass aus Sicht von Fluggästen kein Kostenrisiko besteht. Entschädigungen für weitere Kosten wie z. B. Taxifahren oder Übernachtungen werden nicht erstritten.
Fluggästen stehen Entschädigungen zu, wenn Flüge ausfallen oder die Maschine verspätet abhebt. De jure sind die Ansprüche der Kunden klar geregelt – de facto lassen sich die Forderungen aber oft genug nur mit Müge durchsetzen. Fluggesellschaften kalkulieren häufig ein, das bereits relativ kleine zeitliche oder formale Hürden einen wesentlichen Teil der Berechtigten von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abbringen. So kann das Einreichen der Formulare erschwert oder die Zeitspanne bis zur Auszahlung künstlich verlängert werden. Nur sehr wenige Passagiere sind bereit, einen Prozess in Kauf zu nehmen.
Hier setzt das Angebot der flightright GmbH an: Passagiere können das Unternehmen nach verspäteten oder ausgefallenen Flügen mit der Beitreibung der Entschädigungszahlung beauftragen. Die flightright GmbH agier dabei zunächst als Rechtsdienstleister und strebt eine außergerichtliche Einigung bzw. eine sofortige Abwicklung der Entschädigung an. Führt dies nicht zum Erfolg, werden Rechtsanwälte mit der Beitreibung im Wege eines Gerichtsverfahrens beauftragt. Die Erfolgschancen erhöhen sich dadurch signifikant, weil Fluggesellschaften nicht mehr auf die Inkonsequenz von Fluggästen hoffen können, wenn professionelle Dienstleister mit gewerblicher Absicht die Ansprüche auf Entschädigung durchsetzen.
Das im Jahr 2010 gegründete Unternehmen rühmt sich mit einer sehr hohen Erfolgsquote nahe 100 %. Diese wird jedoch auch durch die konsequente Beschränkung der Tätigkeit auf sehr aussichtsreiche, d.h. weitgehend unstrittige Fälle erreicht. Kunden können auf der Homepage von flightright die Eckdaten ihres Falls in ein Tool eingeben – darunter die Flugnummer und das eingetretene Ereignis. Nur wenn die Software den Fall als aussichtsreich bewertet, ist eine Übernahme des Mandats durch flightright möglich.
Wird das Mandat übernommen, stellt flightright den Entschädigungsanspruch fristgerecht. Zahlt die Fluggesellschaft nicht bereits auf den ersten Antrag hin, wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um eine gewöhnliche Dienstleistung und nicht um eine juristische Beratung. Diese wird erst nötig, wenn eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung erforderlich ist. In diesem Fall beauftragt flightright Rechtsanwälte mit dem Gang vor den Kadi. Diese führen ggf. auch Musterprozesse.
Das Geschäftsmodell „Standardisierte Fluggastentschädigung“ hat sich in den vergangenen Jahren etabliert. Neben der positiven bis wohlwollenden Berichterstattung in den Medien und der Unterstützung durch Gesetzgeber und Rechtsprechung hat dazu auch das (auch bei der Konkurrenz verbreitete) Gebührenmodell beigetragen: Fluggäste zahlen nur im Fall einer erfolgreichen Beitreibung eine Gebühr. Diese schmälert die Entschädigung, führt aber unter keinen Umständen zu weiteren Kosten ohne Gegenleistung.
Im Zusammenhang mit Flugausfällen- und Verspätungen können weitere Schäden entstehen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Entschädigung ist. Die gesetzliche Entschädigung orientiert sich an Abflug- und Zielflughafen und der geplanten Flugstrecke. Entschädigungen für Stornogebühren, notwendige Taxifahrten oder Übernachtungen werden nicht übernommen. Die Mandatierung ist jedoch auch für Pauschalreisende möglich – allerdings nur soweit Entschädigungen für Flugverspätungen anfallen könnten.
Auch wenn die Rechtslage nach Flugausfällen- und Verspätungen augenscheinlich klar ist, können Airlines die faktischen Hürden für eine Entschädigung von Fluggästen unangenehm hoch ansetzen – so hoch, dass ein wesentlicher Teil der Ansprüche letztlich verjährt. Die flightright GmbH bietet mit ihrem Prüftool ein einfaches Werkzeug für jeden Betroffenen, mit dem sich die Wahrscheinlichkeit für eine Entschädigung im Vorfeld ermitteln lässt. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch genug, übernehmen die Potsdamer das Mandat und treiben die Forderung – wenn möglich außergerichtlich – bei. Fluggäste zahlen nur im Fall einer tatsächlichen Entschädigung ein Honorar. Wer einen Anspruch geltend machen und dabei weder Kostenrisiken eingehen noch größeren zeitlichen oder nervlichen Aufwand in Kauf nehmen möchte, ist bei flightright an der richtigen Adresse. Das Urteil deshalb: sehr gut.