Die Begleichung der Rechnungen läuft immer problemlos. Allerdings sind seit 2007 meine Beiträge von knapp 200 auf gut 440 Euro pro Monat gestiegen und die Selbstbeteiligung stieg um 400 Euro pro Jahr. Ich gehöre zu den wenigen arbeitslosen Privatversicherten und seit einiger Zeit überweist das Jobcenter den Großteil der Beiträge direkt an die DKV. Nur einen kleinen Rest muss ich selber bezahlen. Nun will mich die DKV nach all den Jahren jedoch nötigen, ihr regelmässig eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Jobcenters zu schicken. Und das, obwohl ich gar nicht den Basistarif in Anspruch nehme, für den ein Nachweis der "Hilfebedürftigkeit" nötig ist. Das ist extrem übergriffig. Die DKV hat bis jetzt mein "Nein" nicht akzeptiert und schickt mir weiter per Post und über das Online-Kundenportal Aufforderungen, nun doch endlich den Bewilligungsbescheid nachzureichen. Angeblich, um nachvollziehen zu können, wie viel das Jobcenter zuschießt. Dazu müsste die DKV aber einfach nur nachschauen, wie viel das Jobcenter überweist. Das ist exakt die Summe, die auch auf dem Bewilligungsbescheid steht. Einer privaten Firma so ein sensibles Dokument zu schicken, kommt für mich nicht infrage. Ich warne alle Selbständigen, die in Gefahr kommen könnten, einmal Leistungen vom Jobcenter zu beziehen, sich eine andere private Krankenversicherung zu suchen. Die DKV ist in dem Punkt etwa so aufdringlich wie die GEZ. Nur mit dem Unterschied, dass die DKV von so einem Bewilligungsbescheid gar keinen finanziellen Nutzen hat. Ganz im Gegenteil: Der Coronazuschlag, den jeder Privatversicherte im Jahr 2022 monatlich zahlen muss, würde bei Vorlage eines Bewilligungsbescheides wegfallen. Die DKV nimmt also mehr Beiträge ein, wenn jemand diesen Bescheid nicht vorlegt. Mir ist meine Privatsphäre so wichtig, dass ich lieber den Coronazuschlag bezahle, als den Bewilligungsbescheid weiter zu geben, in dem sehr viele sehr private Daten stehen.
Ein weiterer negativer Punkt der DKV sind ihre etwas aufdringlichen Versicherungsvermittler vor Ort, die sich regelmässig melden, um einem neue Tarife aufzuschwatzen. Die letzte wollte mich sogar mitten in der Pandemie zu Hause besuchen. Ich habe letztendlich ihre Telefonnummer blockiert und als es einen Nachfolger gab, widersprach ich gegenüber der DKV aufgrund meiner Erfahrungen gleich der Datenweitergabe an den neuen Vermittler.
Wenn man ein Problem hat, sollte man sich meiner Erfahrung nach gleich an die Zentrale in Köln wenden statt an einen Vermittler vor Ort, der dann sowieso von sich aus in Köln anruft. Im Köln findet man sehr kompetente Mitarbeiter vor, auch wenn man manchmal erst in eine zuständige Abteilung weitergeleitet werden muss.
Am Onlineportal stört mich, dass ich dort nicht einsehen kann, wie hoch gerade mein Kontostand ist. Es kam schon vor, dass ich ein dreistelliges Guthaben habe und sich niemand erklären kann, wo das herkommt. Andere Male war mein Konto im Minus und ebenfalls fand sich keine Erklärung, warum, da ich ja genau die Beiträge überweise, die auf meiner Beitragsrechnung stehen. Von einem Plus oder Minus auf dem Konto erfährt man im Prinzip nur per Nachfrage bei der Hotline oder per Post, wenn das Plus oder Minus eine gewisse Höhe erreicht hat. Es wäre eine große Verbesserung, wenn man das wie alle Vertäge online einsehen könnte.
Wie viele private Versicherungen belohnt die DKV es, wenn jemand ein ganzes Kalenderjahr lang keine Rechnungen für ambulante Leistungen inklusive Zahnarzt einreicht. Das führte dazu, dass ich mal drei Jahre nicht beim Zahnarzt war, dafür mehr als 1000 Euro Beitragsrückerstattung kassierte, aber danach 15 Zähne generalüberholt werden mussten. Beim letzten Mal habe ich sogar einen Zahn verloren, der noch da wäre, wenn ich regelmässig zum Zahnarzt gegangen wäre. Für die DKV dürfte sich das kaum gerechnet haben, denn die nächste Zahnarztrechnung betrog mehrere tausend Euro.
Positiv muss ich sagen, dass die DKV bis jetzt immer alle Rechnungen übernommen hat, selbst wenn dort einige Leistungen mit einem Faktor von mehr als 3,5 abgerechnet worden waren, ohne dass der Arzt sich das wie vorgeschrieben vorher schriftlich bestätigen ließ.