ARAG Private Krankenversicherung: PKV und Pflegeversicherung

Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ist die zusätzliche Absicherung einer potenziellen Situation der Pflegebedürftigkeit unabdingbar, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung für in der PKV versicherte Personen nicht greift. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke zu schließen, bietet die ARAG Krankenversicherung als Ergänzungsleistung eine ARAG Pflegeversicherung an.

Pflegepflicht- und -zusatzversicherung der ARAG PKV

  • Pflegepflichtversicherung mit Grundleistungen als obligatorischer Bestandteil der ARAG Krankenversicherung
  • fakultative Aufstockung der Pflegepflichtversicherungsleistung mit der Pflegekosten-Versicherung
  • zusätzliche freiwillige Absicherung mit der Pflegetagegeld-Versicherung
  • variable Tarif- und Leistungsmerkmale

Da die Pflegeversicherung zu den obligatorischen Sozialversicherungen gehört, ist in die ARAG private Krankenversicherung zwingend eine Pflegepflichtversicherung integriert. Deren Leistungen beschränken sich jedoch wie die der gesetzlichen Pflegeversicherung und decken somit im Ernstfall nur einen Teil der reell anfallenden Kosten ab. Wer darüber hinaus noch weiteren Schutz wünscht, für den bietet die ARAG private Krankenversicherung Zusatztarife der Pflegeversicherung an, die sowohl hinsichtlich ihrer Leistungshöhe als auch der damit einhergehenden Beitragszahlungen variabel sind. Die dabei Infrage kommenden Pflegezusatzversicherungen werden als Pflegekosten-Versicherung und als Pflegetagegeld-Versicherung angeboten.

Die ARAG Pflegeversicherung im Detail

Wer seine ARAG Krankenversicherung um zusätzliche Pflegeleistungen ergänzen möchte, hat die Wahl zwischen der Pflegekosten-Versicherung sowie der Pflegetagegeld-Versicherung. Die Pflegekosten-Versicherung kann als Aufstockung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung verstanden werden und ergänzt diese um den bei Vertragsabschluss ausgewählten prozentualen Anteil. Die Pflegetagegeld-Versicherung hingegen ist eine Geldleistung, welche die Anerkennung einer Pflegestufe voraussetzt, dann aber weitgehend unabhängig von den Pflegepflichtleistungen agiert. Der vertraglich vereinbarte Leistungsbetrag wird im Fall der vollstationären Pflege entrichtet und ansonsten anteilig ausgezahlt. Die Verwendung dieser Leistungen ist nicht zweckgebunden.

Mit der Pflegekosten-Versicherung und der Pflegetagegeld-Versicherung stehen Kunden der ARAG PKV zwei ergänzende Pflegetarife als Zusatz zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei bestehender privater Krankenversicherung zur Auswahl.

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Webseiten Vorschau: www.arag.de

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