Die bei AGILA geschlossenen Versicherungsverträge besitzen eine feste Laufzeit und verlängern sich automatisch, wenn die Versicherungsnehmer nicht im Rahmen einer bestimmten Frist die AGILA Versicherung kündigen. Weiterhin ist es möglich, unmittelbar nach Abschluss der Versicherung im Rahmen des Widerrufsrechts vom Vertrag zurückzutreten.
Bei AGILA werden verschiedene Versicherungsleistungen angeboten. Dabei sind teilweise unterschiedliche Regelungen im Rahmen der Vertragskündigung maßgebend. Jeder Vertrag besitzt eine feste Laufzeit. Krankenversicherungen und OP-Versicherungen besitzen eine Festlaufzeit von zwölf Monaten. Beim Haftpflichtschutz werden auch 24monatige Verträge angeboten. Alle Verträge verlängern sich automatisch um die angegebene Vertragslaufzeit. Wer die AGILA Versicherung kündigen möchte, muss die vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Diese liegt bei allen Versicherungspaketen bei spätestens einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Verstirbt das Tier oder wechselt im Laufe des Versicherungsjahres den Besitzer, dann gelten Sonderbestimmungen und anteilig bereits gezahlte Beträge können unter Umständen rückerstattet werden.
Wer mit der AGILA Versicherung einen Vertrag abschließt, der kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei bleiben dem Versicherungsnehmer nach Zugang der Verträge und des Versicherungsscheins 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Ein Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Ein Wortlaut ist nicht vorgegeben. Es sollte allerdings unmissverständlich zu erkennen sein, welcher Vertrag widerrufen werden soll, um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern. Wurde der Versicherungsvertrag ordnungsgemäß widerrufen, dann wird AGILA spätestens 30 Tage nach Eingang des Widerrufs bereits gezahlte Beträge zurückerstatten.