Die Freie Arzt- und Medizinkasse Frankfurt, kurz FAMK, wurde 1911 als Kasse für die Frankfurter Berufsfeuerwehrleute gegründet. Ab 1946 konnten auch die Beschäftigten der Städtischen Polizei Mitglied werden. 1990 wurde der Service der FAMK auf den Bundesgrenzschutz ausgeweitet und ein Jahr später wurden auch Justiz und Strafvollzug als Kunden hinzugewonnen. Heute zählen auch Zoll, Steuerfahndung und Gefahrenabwehrbehörden zum Personenkreis, der sich bei der FAMK versichern kann. Ehepartner und Kinder können mitversichert werden. Die Versicherten müssen bei Ärzten und Zahnärzten nicht in Vorkasse gehen und keine Wartezeiten beim Wechsel von einer privaten oder gesetzlichen Kasse zur FAMK in Kauf nehmen.
FAMK ist die Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei. Das Unternehmen ist als VVaG organisiert und agiert mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die Kasse wurde im Jahr 1911 für Berufsfeuerwehrleute gegründet und erweiterte im Laufe der Zeit den Kreis der zugelassenen Mitglieder, bis im Jahr 2010 auch Mitarbeiter von Zoll, Gefahrenabwehrbehörden und Steuerfahndung zugelassen wurden. Die FAMK agiert als berufsständisches Unternehmen der privaten Krankenversicherungswirtschaft. Das Unternehmen bietet Krankenvoll- und Zusatzversicherungen sowie Anwartschafts- und Ergänzungsversicherungen an. Darüber hinaus gehören hauseigene Angebote im Bereich der Pflegeversicherung und eine Kooperation mit der Inter Versicherungsgruppe für andere Zweige.
Die FAMK – Freie Arzt- und Medizinkasse – bezeichnet sich selbst als berufsständisches Unternehmen der privaten Krankenversicherungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und als führende PKV für Angehörige von Feuerwehr, Bundes- und Landespolizei, Justiz, Strafvollzug, Zoll, Steuerfahndung, Gefahrenabwehrbehörden sowie deren Verwaltungen im Land Hessen. Nach Angaben des Unternehmens sind mehr als die Hälfte der Landespolizisten und hessischen Berufsfeuerwehrleute bei der FAMK versichert. Die Kasse wurde 1911 als Selbsthilfeeinrichtung der Feuerwehr gegründet und später nach und nach für weitere Personenkreise geöffnet. Seit 1998 sind die Produkte des Unternehmens für Versicherte der genannten Berufsgruppen bundesweit erhältlich.
Der Gründung im Jahr 1911 für Angehörige der Feuerwehr folge 1915 der Abschluss der wesentlichen Verträge, darunter solche mit der zahnärztlichen Stiftung Carolinum, der Universität Frankfurt am Main und dem Vorläufer der heutigen Kassenärztlichen Vereinigung. 1946 wurde der versicherungsfähige Personenkreis auf die städtische Polizei ausgeweitet. Mit der Verstaatlichung der Polizei im Land Hessen 1974 weitete die FAMK ihr Geschäftsgebiet auf das gesamte Land aus. Seit 1990 können Angehörige der Bundespolizei, seit 1991 Angehörige von Justiz und Strafvollzug Mitglied werden. 2010 erfolgte die Ausweitung des versicherungsfähigen Personenkreises auf den Zoll, die Steuerfahndung und die Gefahrenabwehrbehörden.
Die Krankenvollversicherungen stehen als Regel- und Ausbildungstarif zur Verfügung und gewährleisten Versicherten die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen, zahnmedizinische Behandlungen und Medikamente. Der Leistungskatalog ist ebenso wie die punktuellen Einschränkungen (z. B. im Bereich Zahnmedizin) mit dem einer konventionellen PKV vergleichbar. Die FAMK ergänzt ihr Angebot um einige Serviceleistungen, darunter Beihilfenfinanzierung mit Beihilfenabwicklung und Direktabrechnungen mit Kassenärztlichen Vereinigungen.
Zum Produktportfolio der FAMK gehören neben Vollversicherungen auch Anwärterversicherungen und Zusatzversicherungen. Die Anwärterversicherungen sichern die Weiterversicherung nach einer notwendigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ab. Mit der Anwartschaft wird gegen Entgelt das Recht erworben, den früheren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen. Die Krankenzusatzversicherungen der FAMK sind ausschließlich für Inhaber einer Vollversicherung zugänglich und erweitern deren Leistungskatalog etwa beim Zahnersatz.
Das hauseigene Sortiment ist auf Leistungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherungen beschränkt. Über Kooperationen mit Drittanbietern bietet die FAMK weitere Produkte aus anderen Bereichen ab. Vermittelt werden z. B. Altersvorsorgeprodukte der INTER Versicherungsgruppe. Im Mittelpunkt stehen dabei neben konventionellen Rentenversicherungen insbesondere staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente und die Basisrente. Beide Varianten können auch durch Staatsdiener in Anspruch genommen werden, denen ebenfalls die Zuschüsse bzw. Steuervorteile zustehen. In Kooperation mit der Bausparkasse Mainz werden Bausparlösungen angeboten.
Der Kundenservice wird durch Sonderbeauftragte gestellt, die als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Standorte der Sonderbeauftragen befinden sich ausschließlich in Hessen, obgleich die FAMK bereits seit 1998 bundesweit tätig ist. Kunden können die Beratung jedoch auch telefonisch sowie per E-Mail in Anspruch nehmen. Viele der Sonderbeauftragen stehen in Diensten der INTER Versicherungsgruppe, die auch Hauptaktionärin der Bausparkasse Mainz ist.
Private Krankenversicherer werden innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes auch an ihren Zusatzleistungen gemessen. Über allgemeine Gesundheitsratgeber hinaus bietet die FAMK ihren Versicherten eine medizinrechtliche Erstberatung an, wenn Versicherte einen Behandlungsfehler ihres Arztes vermuten. Bezahlt wird die telefonische Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht. Zur Realisierung dieser Zusatzleistung unterhält der Versicherer eine Kooperation mit einer Kanzlei in Köln.
Die FAMK – Freie Medizin- und Arztkasse – ist zumindest in Hessen eine der ersten Adressen für Angehörige von Polizei und Feuerwehr, die eine PKV in Anspruch nehmen möchten. Der Versicherer bietet Tarife für Beamte und Auszubildende in den zugelassenen Berufsgruppen und stellt ggf. Anwartschaftsversicherungen zur Verfügung. Einen Tarifdschungel gibt es nicht: Einzelne Vollkostentarife können mit wenigen Zusatztarifen bei Bedarf ergänzt werden. Im Hinblick auf den Leistungsumfang ist das Angebot mit anderen PKVs vergleichbar. Positiv hervorzuheben ist die kostenlose telefonische Erstberatung durch Fachanwälte für Medizinrecht bei möglichen Behandlungsfehlern. Das Urteil „Sehr gut“ erscheint angemessen.