Um den Selbstkostenanteil nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Zahnerhaltungs- oder -ersatzkontext zu reduzieren, existiert die Barmenia Zahnzusatzversicherung. Rechnung einreichen ist bei dieser Sonderversicherung jedoch mit beachtenswerten Aspekten verbunden.
Bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige Absicherung, die den finanziellen Eigenanteil im Rahmen der Zahnprophylaxe, von Zahnerhaltungsmaßnahmen oder bei Zahnersatz nach erfolgter Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung reduziert. Damit es nicht zu Leistungseinschränkungen kommt, muss ein entsprechender Heil- und Kostenplan bei der Barmenia eingereicht werden, nachdem dieser der GKV vorgelegen hat. Die Behandlung sollte erst nach Erteilung eines entsprechenden Bescheids gestartet werden. Ist sie abgeschlossen, so ist die Rechnung zunächst der GKV vorzulegen, die ihren Leistungsanteil zu vermerken hat. Dieser Nachweis ist samt Rechnung bei der Barmenia einzureichen, die nach erfolgter Prüfung nun ihren Kostenanteil leistet.
Versicherungsnehmer der Barmenia Zahnzusatzversicherung müssen im Leistungsfall die geltende Wartezeit beachten. Diese schließt Leistungen zwar nicht gänzlich aus, belegt sie je nach gewähltem Tarif allerdings in den ersten Beitragsjahren mit einer Leistungshöchstgrenze.
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Barmenia Zahnzusatzversicherung macht die Einhaltung einer stringenten Prozedere obligatorisch. Um Leistungsausschlüsse zu vermeiden, sollte dieses sowie die Leistungshöchstgrenzen im Rahmen der definierten Wartezeit beachtet werden.
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