Wer Kunde der Telekom ist, kann die Telefonate, die monatlich geführt werden, per Telekom Einzelverbindungsnachweis belegen lassen. Auf Wunsch kann der Kunde mit der monatlichen Rechnung eine genaue Auflistung der einzelnen Verbindungen anfordern. Dieser Einzelverbindungsnachweis kann sowohl für die Verträge im Telekom Festnetz als auch für die mobilen Tarife beantragt werden.
Die persönliche Unterschrift des Anschlussinhabers auf dem Antrag zum Telekom Einzelverbindungsnachweis ist aus Datenschutzgründen notwendig. Aus diesem Grund kann der Antrag nicht online ausgefüllt und übermittelt werden. Erwähnenswert ist auch, dass die Einzelverbindungen nicht mit der Rechnung per Email versendet werden, sondern nur im Telekom Kundencenter zur Verfügung stehen. Zudem sollte man wissen, dass rückwirkend ein Einzelverbindungsnachweis nicht mehr abgerufen werden kann.
Hat man als Kunde eine Flatrate innerhalb eines bestimmten Tarifes, werden Verbindungen innerhalb dieser Flatrate nicht aufgeführt. Wer einen Einzelverbindungsnachweis bei der Telekom beauftragt, kann bei der Darstellung der gewählten Nummern zwischen einer verkürzten und einer vollständigen Variante wählen. Die verkürzte Darstellung ist um die letzten drei Stellen der Telefonnummer gekürzt.