Auch wenn Consorsbank für inaktive Depotkonten keine Gebühren verlangt, kann eine Kündigung sinnvoll sein, um beispielsweise an künftigen Neukundenaktionen teilnehmen zu können.
Das Consorsbank Bank und Broker zugleich ist, spielt für die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kontokündigung keine Rolle. Die Kündigung ist jederzeit und ohne besondere Kündigungsfristen möglich.
Am Tag der Auflösung des Kontos werden Restguthaben auf ein zusammen mit der Kündigung mitgeteiltes Konto überwiesen. Wertpapiere im Depot werden übertragen. Wer nach einem Consorsbank Wiki speziell für Fragen rund um die Kündigung sucht, sucht vergeblich: Auf der Homepage findet sich kein Kündigungsformular. Kunden mit Wechselabsicht werden stattdessen aufgerufen, die Consors-Hotline anzurufen. Über die Hotline können die für die Kündigung erforderlichen Formulare bestellt werden.
Eine Kündigung ist aber stets auch auf dem Postweg möglich. Wird auf das Formular verzichtet, müssen alle für die Abwicklung erforderlichen Informationen frei verfasst und aufgeführt werden. Am wichtigsten ist die Bankverbindung der Bank, zu der Guthaben und Wertpapierbestände transferiert werden sollen. Die Willenserklärung sollte per Einschreibung verschickt werden: Dann existiert ein Nachweis, dass die Kündigung Consorsbank auch tatsächlich erreicht hat.
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