PPVMEDIEN vertreibt seine Zeitungen und Zeitschriften ausschließlich im Abo. Dies begründet das Unternehmen damit, die Kosten und den Aufwand möglichst gering zu halten, um die Medien letztlich günstiger an den Kunden abgeben zu können, als dies beim Einzelkauf der Fall wäre. Wer das PPVMEDIEN Abo kündigen möchte, der muss sich an die jeweilige Laufzeit halten.
Die Medien werden zu verschiedenen Abo-Varianten angeboten. Dabei kann es sich um Abos mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten handeln. Kündigungen sind bis acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Wer also ein Abo mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen hat, der kann bis spätestens ein Jahr und zehn Monate nach Vertragsabschluss sein PPVMEDIEN Abo kündigen. Wird dies versäumt, dann verlängert sich das Abo automatisch um die jeweilige Laufzeit. Kündigungen sollten schriftlich erfolgen und unmissverständlich formuliert werden. Kündigungen werden per Mail, per Fax oder per Postbrief akzeptiert. Damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann und keine Missverständnisse entstehen, weil wichtige Angaben fehlen, sollte die Kündigung den Namen, die Adresse und die Kundennummer des Abonnenten enthalten. Darüber hinaus ist der Name der betreffenden Zeitschrift und das Datum der Kündigung zu nennen. Man sollte weiterhin um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des jeweiligen Beendigungszeitpunktes bitten. Dieses Schreiben kann helfen, wenn die Kündigung doch einmal nicht termingerecht in Kraft tritt.
Wer ein Testabo abgeschlossen hat, der wird nur eine bestimmte Anzahl an Medien zu einem Vorzugspreis geliefert bekommen. Ein Testabo läuft jedoch bei PPVMEDIEN nicht automatisch aus, sondern geht in ein Jahresabo über, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der zweiten, bzw. der dritten Ausgabe gekündigt wurde. Hier sollte man schnell handeln, um nicht Opfer der Abofalle zu werden.
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