Bankeinlagen bei Consorsbank sind über die gesetzliche französische Einlagensicherung und darüber hinaus über die erweiterte deutsche Einlagensicherung geschützt. Deshalb ist selbst in Krisenzeiten davon auszugehen, dass Consorsbank Sicherheit genug bietet. Verwahrte Wertpapiere sollten bei einer Pleite der depotführenden Bank ohnehin nicht bedroht sein.
Consors besitzt eine Vollbanklizenz und ist dadurch berechtigt, Kundeneinlagen entgegenzunehmen. Als Bankeinlage gelten zum Beispiel Guthaben auf dem Verrechnungskonto oder dem Tagesgeldkonto sowie Festgeldanlagen. Bis 100.000 Euro pro Kunde sind Bankeinlagen bei Instituten innerhalb der EU über eine gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Da der rechtliche Hauptsitz von Consorsbank als Tochtergesellschaft der BNP Paribas sich in Frankreich befindet, fällt die Zuständigkeit der gesetzlichen französischen Einlagensicherung „Fonds de Garantie des Depots“ zu.
Darüber hinaus ist Consors Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dieser haftet im Insolvenzfall für jeden Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Im Fall von Consors entspricht das einer Sicherungsgrenze von 45 Millionen pro Kunde.
Der Schutz der deutschen Einlagensicherung gilt für Ansprüche, die nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt sind. Das führt dazu, dass die deutsche Einlagensicherung Consorsbank Kunden mit Guthaben bis 100.000 Euro nicht schützt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des freiwilligen Einlagensicherungsfonds besteht anders als bei der gesetzlichen Sicherung nicht.
Wertpapiere sind von einer Insolvenz der depotführenden Bank ohnehin nicht bedroht. Die Bank ist nicht Eigentümerin, sondern verwahrt sie lediglich im Auftrag des Kunden. Nur bei einem pflichtwidrigen Verhalten der depotführenden Bank sind Verluste denkbar.
Indem Sie auf „Akzeptieren” klicken, ermöglichen Sie uns über Cookies das Nutzungserlebnis für alle User kontinuierlich zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten auszuspielen. Durch den Klick erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Über „Konfigurieren” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen (dies ist auch nachträglich jederzeit im Bereich Datenschutz möglich). Die zugehörige Datenschutzerklärung finden Sie hier.