gas.de setzt auf den elektronischen Kontakt. Entsprechend agiert man auch im Servicebereich bei gas.de: Zählerstand-Mitteilungen finden üblicherweise elektronisch statt.
Gaskunden von gas.de haben zu Beginn und Ende der Belieferung sowie zur Erstellung der Jahresabrechnung die Pflicht, ihrem Versorger den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Dabei wird überwiegend auf die elektronische Datenübermittlung gesetzt. Zu diesem Zweck wird auf der Website des Versorgers ein Kundenbereich vorgehalten, in welchen man sich unter Eingabe der Vertrags- oder Bestellnummer sowie eines Passworts einloggen kann. In diesem geschützten Bereich findet sich die Möglichkeit, den Zählerstand auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Eine Abweichung von diesem Prozedere ist lediglich bei Beginn und Ende der Gasversorgung durch gas.de vorgesehen. In diesen Ausnahmefällen ist der örtliche Netzbetreiber mit der Ermittlung des Zählerstands betraut.
Wenngleich die Zählerstandsermittlung durch Externe lediglich im Rahmen definierter Situationen möglich ist und ansonsten die Ablesepflicht beim Kunden verbleibt, so hat dieser die Möglichkeit, der Selbstablesung zu widersprechen. Dem wird stattgegeben, wenn die Selbstablesung als für den Kunden unzumutbar festgestellt wird. In diesem Fall beauftragt gas.de auf eigene Kosten einen externen Ableser.
Prinzipiell wird der aktuelle Zählerstand für gas.de Kunden per Selbstablesung ermittelt und auf elektronischem Weg an den Versorger weitergeleitet. Lediglich in Ausnahmesituationen wird dieses Vorgehen durch eine Ablesung über einen externen Beauftragten ersetzt.