gas.de Tarife zeichnen sich durch unterschiedliche Vertragsmerkmale aus. Hinsichtlich des Umgangs mit Preiserhöhungen ist jedoch Konformität gegeben.
Eine gas.de Preiserhöhung wird dem Kunden mit mindestens sechswöchiger Frist vor ihrer Wirksamkeit mitgeteilt. Dies geschieht schriftlich, per Email oder durch Bereitstellung der Information im Kundenbereich. Mit dem Bekanntwerden der Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches keine Fristwahrung erfordert und mit Inkrafttreten der neuen Preisstruktur seine Gültigkeit erlangt. Ausgenommen von Preiserhöhungen sind gas.de Tarife, denen eine Preisgarantie obliegt, wobei steuerliche Abgaben und hoheitliche Umlagen, wie beispielsweise die EEG-Umlage, davon ausgeschlossen sind.
Innerhalb der Tariflandschaft werden verschiedene gas.de Tarife mit einem Neukundenbonus beworben. Dieser wird in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresverbrauchsrechnung oder als Sofortbonus gewährt. Im ersten Fall erfolgt die Verrechnung nach Ende des ersten Belieferungsjahres, bei unterjähriger Abrechnung zum auf das erste Jahr folgenden Abrechnungstermin. Stellt der gas.de Neukundenbonus eine Sofortgutschrift dar, so erhält der Kunde diese automatisch zum vertraglich festgeschriebenen Zeitpunkt. Der Neukundenbonus gilt nur bei einer mindestens einjährigen ununterbrochenen Belieferung durch gas.de für Kunden, die innerhalb der letzten 6 Monate vor Vertragsabschluss nicht im Gasbezug bei gas.de gestanden haben.
gas.de bedient sich des Neukundenbonus als Marketingstrategie auf der Suche nach neuer Kundschaft. Für neue und bestehende Verträge sehen die AGB konkrete Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Falle einer Preiserhöhung vor.
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