HitGas setzt als Energiediscounter auf einen geringfügigen Verwaltungsaufwand, weshalb ein Großteil aller Vertragsmodalitäten über den Webauftritt abgewickelt wird. So auch die Mitteilung des Zählerstands, die über den Kundenbereich online zu vollziehen ist.
Zum Ende jedes Belieferungsjahrs ist es erforderlich, HitGas zum Zwecke der Jahresabrechnung den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Um den Kunden darauf aufmerksam zu machen, erfolgt üblicherweise eine automatische Benachrichtigung über das anstehende Ablesen des Zählerstands samt Setzung einer entsprechenden Frist. Liegen dem Kunden die notwendigen Daten vor, so kann er sich im Kundenbereich „Mein HitEnergie“ einloggen und hier alle bestehenden Verträge einsehen. Dort findet sich ein entsprechendes Untermenü, welches ausdrücklich für die Mitteilung des Zählerstands vorgesehen ist und wo die konkreten Daten eingegeben und somit elektronisch übermittelt werden können.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HitGas ist jeder Kunde zur eigenverantwortlichen Selbstablesung des Zählerstands verpflichtet. Dieser kann nur in begründeten Ausnahmefällen bei absoluter Unzumutbarkeit widersprochen werden. In diesem Fall beauftragt HitGas einen externen Ableser, welcher den aktuellen Zählerstand ermittelt und an HitGas weiterleitet.
Zusammengefasst sind die Geschäftsbedingungen von HitGas so konzipiert, dass nach entsprechender Mitteilung durch den Gaslieferanten der Zählerstand eigenverantwortlich vom Kunden abzulesen und elektronisch über den Kundenbereich zu übermitteln ist. Nur in Ausnahmefällen ist die Ablesung durch einen von HitGas beauftragten Mitarbeiter möglich.
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