Die beiden Tarifoptionen HitGas 12 und Natur Pur zeigen eine große Konformität hinsichtlich vieler Vertragsdetails. So auch bei der HitGas Kündigungsfrist, die bei beiden Vertragsvarianten identisch ist.
Egal ob ein Kunde sich für HitGas 12 oder doch Natur Pur entscheidet, beide Verträge lassen sich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Diese beträgt in beiden Tarifvarianten 12 Monate. Die Kündigung gilt nur dann als form- und fristgerecht, wenn sie schriftlich und eigenhändig unterschrieben rechtzeitig eingegangen ist. Eine HitGas Kündigung per Fax oder Email ist demnach ebenso irrelevant wie der Poststempel.
Im Falle eines anstehenden Wohnortwechsels räumt HitGas seinen Gaskunden ein besonderes Kündigungsrecht ein. Demnach muss der geplante Umzug spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin schriftlich unter Angabe des konkreten Datums sowie der neuen Anschrift bei HitGas angezeigt werden. Die entsprechende Mitteilung erhält Kündigungsstatus, so dass zum genannten Umzugstermin der Gasversorgungsvertrag endet.
Gasverträge mit HitGas können durch den Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, die in der Regel 12 Monate beträgt, schriftlich gekündigt werden. Im Falle eines Wohnortwechsels muss die entsprechende Mitteilung spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin an HitGas erfolgen, woraufhin diese Anzeige Kündigungscharakter erhält und der Vertrag zum entsprechenden Datum aufgelöst wird.
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