Möchte man einen Sparhandy Vertrag kündigen, ist es vor allem wichtig, den Kündigungs-Termin zu beachten und keinesfalls den Stichtag zu überschreiten – oft liegt er drei Monate vor dem Tag, an dem der Vertrag definitiv ausläuft. Übersieht man ihn, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr oder um 24 Monate, je nach Vereinbarung. Da eine Unterschrift erforderlich ist, muss die Kündigung ausgedruckt und unterzeichnet werden, bevor sie per Fax oder Brief an das Unternehmen zurückgeht. Inhaltlich genügt ein formloses zweizeiliges Schreiben, das die Kündigungsabsicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mitteilt.
Sind die Angaben vollständig und wird das Schreiben termingerecht verschickt, kann eine Sparhandy Kündigung schnell und unkompliziert abgewickelt werden.
Einige neue Verträge sind mit einer Sparhandy Auszahlung verbunden. Diese wird nach Vereinbarung entweder monatlich auf dem Konto des Kunden hinterlegt oder in einem Betrag ebenfalls im ersten Monat nach Vertragsbeginn erstattet. Wird der Vertrag gekündigt, und war eine monatliche Gutschrift festgelegt, erfolgt die letzte Auszahlung im Monat nach der Kündigung.
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