Die Strom- und Gastarife der ExtraEnergie GmbH haben unterschiedliche Vertragslaufzeiten, jeweils 12 oder 24 Monate. Ein Vertrag muss form- und fristgerecht gekündigt werden, damit er sich nicht um weitere 12 Monate verlängert. Wer priogas kündigen möchte, muss ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen und dieses unterschrieben an den Energieanbieter schicken.
Endet das Vertragsverhältnis aufgrund eines Umzugs, so kann der Energieversorger den Kunden an der neuen Entnahmestelle erneut mit Gas beliefern. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde nach seinem Umzug noch immer in dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers wohnt. Anderenfalls endet der Vertrag mit dem Umzug.
Wenn ein Kunde das Produkt priogas kündigen will, sollte er die Kündigungsfrist des Energieanbieters beachten, damit sich der Vertrag nicht verlängert. Versäumt er es, den bisherigen Energielieferanten rechtzeitig zu informieren und zu kündigen, ist er außerdem dazu verpflichtet, weiterhin für die Kosten aufzukommen, die der Energieanbieter gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber hat. Deshalb ist es wichtig, dass Kunden die priogas Kündigungsfrist von vier Wochen unbedingt einhalten. Die Pflicht des Lieferanten, die bisherige Entnahmestelle unverzüglich abzumelden, bleibt davon unberührt.
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