BILDmobil zahlt bei der Rufnummernmitnahme einen Bonus, der dem Kundenkonto als Startguthaben gutgeschrieben wird. Hierfür benötigen Kunden, die vorher einen anderen Prepaid Anbieter genutzt haben, eine Verzichtserklärung.
Um die bisherige Rufnummer weiter zu verwenden, benötigt BILDmobil eine Verzichtserklärung des alten Mobilfunkanbieters, soweit es sich bei diesem ebenfalls um einen Prepaid Anbieter handelt. Diese Verzichtserklärung gilt meist gleichzeitig als Kündigung, weil die Verträge ohne eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Bei Laufzeitverträgen ist dagegen eine fristgerechte Kündigung des Vertrags erforderlich, um die Rufnummer zu portieren. In beiden Fällen sind die ehemaligen Anbieter jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Rufnummer freizugeben. Sie dürfen allerdings für die Bearbeitung eine Gebühr berechnen.
Wenn die bisherige Rufnummer beim alten Anbieter von BILDmobil übernommen werden soll, muss dies bei BILDmobil beim Kaufen eines Tarifs angegeben werden. Dies ist ganz einfach und wird beim Ausfüllen des Bestellformulars erledigt. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass beim alten Anbieter noch genügend Guthaben vorhanden ist, um die Gebühr für die Freigabe der Rufnummer zu begleichen.