Wenn einer eine Reise tut – geht nicht immer alles glatt. Beim Fliegen kommt es gelegentlich zu Problemen wie Flugausfällen oder Verspätungen. In bestimmten Fällen wie bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, bei Streichen des Fluges oder Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen den Reisenden Entschädigungen durch die Fluggesellschaft zu. Statt diese alleine zu erkämpfen, kann man sich an den Dienstleister flugrecht.de wenden. Er übernimmt die Abwicklung, erhält dafür aber eine Provision.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Flugrecht Provision findet man durch einen Klick auf „Häufige Frage“ in der Kategorie „Über uns“ oben auf jeder Seite. Außerdem empfiehlt sich ein Blick in die AGB des Online Anbieters, um alle Regeln und Fakten zu kennen.
Der Service von Flugrecht.de ist besonders dann praktisch, wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob man an Anrecht auf Entschädigung bei der Fluglinie hat. Denn der Anbieter übernimmt den Fall nur dann, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen. Hintergrund ist, dass es keine Gebühren gibt, sondern nur eine Flugrecht Provision. Diese liegt bei 25 Prozent von der erhaltenen Entschädigung, wobei man noch 19% von diesem Anteil hinzuaddieren muss. So kommt eine Gesamtprovision von knapp 30 Prozent zusammen. Dafür informiert die Seite auch umfangreich über die Möglichkeiten und Regeln zum Einfordern einer Entschädigung.
In vielen Fällen ist die Sachlage so klar, dass die Fluglinie innerhalb weniger Wochen eine Entschädigung auszahlt. In manchen Fällen ist aber ohne eine Klage kein Weiterkommen. Auch in diesem Fall hilft flugrecht.de. Wiederum ist vom Kunden keine Vorauszahlung zu leisten, sondern der Anbieter wird nur bei erfolgreichem Abschluss in Form der Provision bezahlt. Auch im Klagefall liegt sie bei 25 Prozent plus Mehrwertsteuer.
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