Die Deutsche Kreditbank (DKB) ist eine 100prozentige Tochter der Bayrischen Landesbank. Die Kundeneinlagen sind deshalb über das Sicherungssystem der öffentlichen Banken im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe abgesichert. Darüber hinaus greift die freiwillige Einlagensicherung des öffentlichen Bankensektors.
Die Einlagensicherung bei der DKB basiert auf drei Säulen. Erstens existiert eine Patronatserklärung der BayernLB, die im Ernstfall sicherstellt dass ihr Tochterunternehmen seine Verpflichtungen erfüllen kann. Zweitens ist das Institut an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH (VÖB) angeschlossen. Dabei handelt es sich um die „gesetzliche Einlagensicherung“ des öffentlichen Bankensektors. Geschützt sind 100.000 Euro pro Kunde bzw. 200.000 Euro bei Gemeinschaftskonten.
Zusätzlich greift die Haftungszusage des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands öffentlicher Banken. Dieser Schutz gilt für Forderungen von Kunden, die über die durch die gesetzliche Sicherung geschützte Sicherungsgrenzen hinausgehen. Ebenso wie bei privaten Banken besteht auf diesen Schutz anders als im Fall der gesetzlichen Einlagensicherung kein Rechtsanspruch. Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro- und Kreditkartenkonten, Festgeld, Spareinlagen, Mietkautionen usw. Wenn die DKB Bank Zinsen auf Konten ihrer Kunden gutschreibt, fallen diese ab dem Tag der Gutschrift ebenfalls unter die Einlagensicherung.
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