Wer seine BRIGITTE Box kündigen möchte, kann sich über alle erforderlichen Schritte sowie die für diesen Vorgang gültigen AGB auf der Homepage des Anbieters informieren. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Kündigungsbedingungen als ausgesprochen kundenfreundlich bezeichnet werden müssen.
Wer sich für ein Abo der BRIGITTE Box entschieden haben, das über ein halbes oder ein ganzes Jahr läuft, muss keine Kündigung vornehmen. Das Abo läuft automatisch aus, für eine Verlängerung ist eine Neubestellung eines Abos erforderlich.
Wer ein BRIGITTE Box Abo kündigen möchte, kann dies per Email oder Schriftform vornehmen. Besonders empfehlenswert ist es dabei, eine schriftliche Bestätigung durch Brigitte anzufordern. Bei einer Kündigung auf dem Postweg sollte man diese sicherheitshalber mit ein paar Tage Vorlauf abschicken.
Die Kündigungsbedingungen, die für die BRIGITTE Box gelten, können nur als ausgesprochen kundenfreundlich bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang muss insbesondere auch das automatische Auslaufen der Halbjahres- und Jahresabos erwähnt werden.