Die Entscheidung für ein Studium gleich welcher Art bedeutet nicht nur ein Aus- und Weiterbilden für die Zukunft und die Karriere, sondern auch eine langfristige Bindung mit langfristigen Kosten. Aus verschiedensten Gründen kann sich daher im Laufe der Zeit herausstellen, dass das Studium nicht weiter absolviert werden kann. Doch der Vertrag ist bindend und bereits unterzeichnet. Dennoch haben Studierende die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, die je nach Hochschule unterschiedlich ausfällt.
Zunächst haben Studenten, welche einen Vertrag mit der Wilhelm Büchner Hochschule abgeschlossen haben, ein vier wöchiges Widerrufsrecht, welches sie binnen dieser Zeit nutzen und somit den Vertrag widerrufen können. Sofern Studenten binnen des ersten Semesters erkennen, dass das Studium nicht weitergeführt werden kann oder will, besteht außerdem die Möglichkeit einer Kündigung binnen sechs Wochen. Diese muss also sechs Wochen vor Ablauf des ersten Semesters schriftlich beim Institut eingehen.
Eine Kündigung, die nach dem Ablauf des ersten Semesters ausgesprochen werden will, kann natürlich jederzeit erfolgen. Die Frist beläuft sich jetzt auf 3 Monate. Dies bedeutet, dass trotz Kündigung noch drei weitere Monate bezahlt werden muss, ehe der Vertrag erlischt. Erstmals kann der Vertrag also mit Ablauf des ersten Semesters gekündigt werden, danach dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bereits abgelegte Klausuren und Leistungen sind trotz Kündigung zukünftig anrechenbar und dies auch bei anderen Hochschulen.
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