Eine APOLLON Hochschule Kündigung kann in allen Phasen des Studiums erfolgen. Dies geschieht zu unterschiedlichen Voraussetzungen. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind unbedingt zu beachten. Außerhalb dieser Fristen zu kündigen, wird schwierig. In Ausnahmesituationen werden aber individuelle und für beide Parteigen vertretbare Lösungen in Aussicht gestellt. Durch die Möglichkeit des vierwöchigen Probestudiums dürfte jeder die Chance erhalten, sich umfassend mit dem Lehrstoff zu beschäftigen. Kündigungen sind während dieses Zeitraumes vereinfacht.
Während des vierwöchigen Probestudiums kann der Vertrag jederzeit beendet werden. Diese Probezeit schließt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen mit ein. Zwei Wochen erhält der Studierende zusätzlich Zeit, das Angebot zu prüfen und sich zu entscheiden, ob er mit dem Regelstudium beginnen möchte. Eine APOLLON Hochschule Kündigung ist zu dem Termin möglich, an dem der Studienvertrag geschlossen wurde. Das Fernunterrichtsschutzgesetz schreibt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor.
Ist das Probestudium abgelaufen und die Regelstudienzeit hat begonnen, dann kann erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Bei späteren Kündigungen ist darauf zu achten, dass mit dem Tag des Studienbeginns gekündigt wird. Die Frist beträgt drei Monate. In besonderen Situationen können die Verträge bis zu einem Zeitraum von einem halben Jahr unterbrochen werden. Es handelt sich dabei um keine Kündigung, sondern das Studium wird anschließend automatisch wieder aufgenommen.
Bei der APOLLON Hochschule Kündigung gibt es einiges zu beachten. Während der vierwöchigen Testphase kann jederzeit gekündigt werden. Auch sechs Wochen vor Ablauf des ersten Halbjahres ist die Kündigung möglich. Darüber hinaus beträgt die Kündigungsfrist drei Monate ab dem Tag, an dem der Studienvertrag geschlossen wurde.
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