Es ist von entscheidender Wichtigkeit, zu wissen, wie man als Karteninhaber schnell und unkompliziert im Notfall eine ADAC Kreditkarte sperren lassen kann. Nur so lässt sich zuverlässig verhindern, dass im Falle eines Diebstahls oder anderweitigem Verlust beziehungsweise beim begründeten Verdacht, dass die Kreditkartendaten in falsche Hände geraten sind, unberechtigte Verfügungen über das Kartenkonto ausgeführt werden.
Sobald man bemerkt, dass entweder die Kreditkarte selbst oder aber die Kreditkartendaten abhandengekommen sind, muss die Karte umgehend telefonisch gesperrt werden. Dafür stehen den Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, welche oben Stichpunktartig benannt wurden.
Es ist von entscheidender Wichtigkeit auf den Verlust der Kreditkarte beziehungsweise der –daten umgehend zu reagieren. Nur dann haftet man als Karteninhaber nicht für die missbräuchlich getätigten Umsätze mit der Kreditkarte. Die Bank, in diesem Fall die kartenausgebende Berliner Landesbank, stellt nämlich die Inhaber von Kreditkarten von dieser Haftung frei, solange sie weder grob fahrlässig noch vorsätzlich handeln. Wer sofort nach dem Diebstahl die ADAC Notfallnummer anruft, geht auf Nummer Sicher, alle Obliegenheiten so zu erfüllen, dass kein Haftungsrisiko besteht.
Meist ist es anschließend erforderlich, bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben. Die Berliner Landesbank erklärt dem Karteninhaber anschließend genau, wie er weiter vorgehen muss. Der ADAC rät seinen Kreditkartenkunden dazu, die Möglichkeit zu nutzen, ein Farbfoto auf der Kreditkarte aufzubringen. Damit schließt man die Gefahr aus, dass Diebe die gestohlene Kreditkarte nutzen, um Umsätze an Akzeptanzstellen im Einzelhandel, in Hotels und Ähnlichem zu tätigen.