Die Motion Drive Vermietung befasst sich mit der Bereitstellung von Mietfahrzeugen der Luxusklasse. Dies ist flächendeckend in Deutschland und Europa möglich. Zu seiner Absicherung definiert das Unternehmen im Zusammenhang mit der Motion Drive Autovermietung eine Reihe von Bestimmungen.
Wer die Motion Drive Vermietung in Anspruch nehmen möchte, der muss ein bestimmtes Mindestalter besitzen. Dieses richtet sich nach dem jeweiligen Mietwagen. Während zum Beispiel für einen Porsche 911 ein Mindestalter von 21 Jahren bei drei Jahren Führerscheinbesitz vorausgesetzt wird, muss bei Ferrari oder Lamborghini der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren den Führerschein besitzen. Bei der Motion Drive Sportwagenvermietung wird eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 5.000 € abgeschlossen. Je nach Fahrzeugtyp zahlt der Mieter bei Abholung Kautionen zwischen 3.000 und 5.000 €.
Bei Übergabe des Fahrzeuges müssen alle Personen, die den Mietwagen gefahren haben anwesend sein und ihre Papiere vorzeigen. Der vereinbarte Rückgabezeitpunkt sollte eingehalten werden. Wer mehr als eine Stunde zu spät an der Mietwagenstation erscheint, der zahlt die Grundgebühr des Mietpreises als Entschädigung. Der Wagen sollte schadenfrei und mit vollem Tank zurückgegeben werden. Wer nicht nachtankt, der bekommt das fehlende Benzin zusätzlich in Rechnung gestellt. Getankt werden darf ausschließlich der Kraftstoff Super Plus. Der Mieter hat die Quittungen aufzubewahren und dem Vermieter vorzuzeigen.
Die Bestimmungen der Motion Drive Sportwagenvermietung sind klar definiert und richten sich in vielen Fällen nach der Marke des Mietfahrzeuges. Faktoren wie das Mindestalter oder die zu zahlende Kaution sollten daher individuell abgeklärt werden.