Die Stadtwerke Tübingen setzen in der Neukundengewinnung unter anderem auf Umzugsservices für neu ins Netzgebiet gezogene Kunden. Bestandskunden, die das Versorgungsgebiet verlassen werden mit bundesweit erhältlichen Tarifen für die Strom- und Gasversorgung bei der Stange gehalten.
Bestandskunden, die innerhalb des Netzgebietes umziehen können den Umzugsservice ebenso in Anspruch nehmen wie Neukunden, die erstmalig oder nach Abstinenz in den Einzugsbereich der SW ziehen. Die Fluktuation in der Universitätsstadt ist hoch, so dass sich der Service für alle Beteiligten auszahlt. Der Umzugsservice leitet nach Aussage des Unternehmens alle notwendigen Formalitäten (Kündigung des Vertrags beim alten Netzbetreiber) ein. Erreichbar ist das Angebot telefonisch sowie über ein virtuelles Kundencenter.
Über das virtuelle Kundencenter können darüber hinaus Zählerstände übermittelt und Verträge gekündigt werden. Im Fall eines Umzugs kann entweder die Mitnahme des bestehenden oder eines anderen Tarifs an den neuen Wohnort geprüft oder ein Vertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen werden. Bei Umzügen ist dies in der Regel ohne Kündigungsfrist möglich. Soll ohne Anlass eines Umzugs ein neuer Versorger beauftragt werden, müssen dagegen Fristen berücksichtigt werden.
Grundversorgungsverträge können gemäß der geltenden Rechtslage mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei Sondertarifen – das sind in der Regel alle Tarife mit Preisgarantie, Rabatten und/oder Neukundenboni – können deutlich längere Fristen sowie Mindestvertragslaufzeiten den Wechsel zu einem anderen Versorger verzögern. Unabhängig davon wird der neue Versorger die SW Tübingen auf Wunsch des neuen Kunden über die Kündigung informieren und rechtzeitig über den Umstellungstermin informieren.
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