Die RheinEnergie Abrechnung splittert sich auf in die monatlichen Abschlagszahlungen und die abschließende Jahresrechnung. Wer Fragen zu seiner RheinEnergie Jahresabrechnung hat, kann im Service-Bereich der Homepage eine detaillierte Rechnungserklärung abrufen.
Eine RheinEnergie Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich und betrifft die RheinEnergie Jahresabrechnung. Die monatlichen Abschläge sind bereits individuell festgelegt und dem Verbrauchsverhalten des Kunden angepasst. Im übertragenen Sinne lassen sie sich bereits als Ratenzahlung verstehen, damit der Kunde die Zahlung der Beiträge kalkulieren kann und keine bösen Überraschungen erlebt. Ist die Jahresabrechnung ungewöhnlich hoch und der Kunde kann nachweislich den Betrag nicht in einer Summe begleichen, dann kann eine RheinEnergie Ratenzahlung beantragt werden. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass das Unternehmen keine Ratenzahlungen gewährt.
Wer nähere Informationen zu seiner Jahresrechnung benötigt, der kann im Online-Bereich die Rechnungserklärung anklicken. Dort findet er eine Originalrechung, die für einen Musterkunden angelegt wurde, der bei RheinEnergie Strom, Gas und Trinkwasser bezieht. Die Jahresrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ausstellung in einer Summe zu zahlen. Bei Verzug werden Mahnkosten fällig. Ratenzahlungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
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