Wer sich zum Kauf eines Chips bei RaceChip entschließt, fragt sich, ob zum Lieferumfang auch ein RaceChip Teilegutachten zählt. Dieses Gutachten ist erforderlich, um eine Straßenzulassung für das veränderte Fahrzeug zu erhalten. Außerdem muss das Teilegutachten herangezogen werden, um den Chip sicher und entsprechend den Vorschriften im Auto einzubauen.
Auf seiner Homepage weist RaceChip ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau der Tuning Teile zu einem Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis führen kann. Eine explizite RaceChip ABE wird nicht mitgeliefert. Dies hat zur Folge, dass das so modifizierte Fahrzeug nicht am allgemeinen Straßenverkehr teilnehmen dar. Der Kunde muss selbst dafür sorgen, dass das durch den Einbau des Chips veränderte Fahrzeug durch Abnahme einer dafür autorisierten Stelle seine Straßenzulassung wiedererhält. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, RaceChip für die Folgekosten haftbar zu machen, die aus dem Betrieb eines durch einen Chip modifizierten Fahrzeugs oder ABE resultieren.
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