Sie tragen sich mit dem Gedanken: Ihren Strom über PROKON zu beziehen? Dann ist dieser Entschluss in wenigen Klicks in die Tat umgesetzt. Wir kommen in diesem Zusammenhang auf den Stromantrag zu sprechen, dieser bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss bei diesem Unternehmen. Der Rechnungsempfänger, der Kunde bzw. der Auftraggeber machen in diesem Antrag alle notwendigen persönlichen Angaben und senden diesen an das Unternehmen zurück.
Lesen Sie aufmerksam die Unterpunkte des PROKON Antrags, denn diese bilden die Grundlage für eine erfolgreiche und effektive PROKON Stromlieferung. Sie entscheiden sich in diesem Zusammenhang für einen gewünschten Tarifvertragswechsel.
Im Mai wurde es bereits verkündet, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nun davon auszugehen, dass PROKON Strom ebenfalls pleite ist, wäre schlichtweg falsch. Es handelt sich hierbei um die Windkraftwerke. Die Stromversorgung kann unbefristet weitergeführt werden. So haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, fortan einen Stromlieferungsvertrag abzuschließen.
Die laufende Insolvenz bringt einige Anforderungen mit sich. Sie erhalten einige Kundenforderungsanmeldung, davon sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Dies gehört zum Prozedere im Zuge eines Insolvenzverfahrens. Fragen über eine Forderung und Anmeldung lassen sich unter der Service-Hotline klären. An dieser Stelle ergeben sich auch Fragen zum Antrag und zur Stromversorgung bei PROKON - Sie erhalten konkrete Antworten.
Indem Sie auf „Akzeptieren” klicken, ermöglichen Sie uns über Cookies das Nutzungserlebnis für alle User kontinuierlich zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten auszuspielen. Durch den Klick erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Über „Konfigurieren” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen (dies ist auch nachträglich jederzeit im Bereich Datenschutz möglich). Die zugehörige Datenschutzerklärung finden Sie hier.