Wer einen Anbieterwechsel durchführen möchte, oder aus anderen Gründen ein Mailaccount löschen will, wird sich sicher wünschen, dass alle Daten möglichst schnell komplett verschwinden. Manche Anbieter bieten eine manuelle Kontolöschung an, jedoch ist das nicht bei allen der Fall. Auch kostenpflichtige Pakete können bei vielen Anbietern nicht außerhalb der Laufzeit gekündigt werden.
Das kostenlose Account kann nach Eindruck, den die Bedingungen hinterlassen, manuell überhaupt nicht gekündigt werden. Man benutzt es einfach nicht mehr, und wenn es mehr als sechs Monate inaktiv ist, verschwindet es. Bei den Paketen ist eine Laufzeit von 12 Monaten festgelegt. Bis 30 Tage vor Laufzeitende kann das Paket gekündigt werden. Eine Umbuchung auf ein größeres Paket ist jederzeit möglich, dann beginnen die 12 Monate ab Umbuchung erneut. Eine Buchung in ein kleineres Paket ist erst nach Laufzeitende möglich. Auch hier ist die Kontenlöschung erst automatisch nach sechs Monaten Inaktivität vollzogen.
Auf den ersten Blick erscheinen die Vertragsbedingungen hier recht unflexibel. Es kann sich durchaus lohnen, im Einzelfall mit dem Kundenservice Kontakt aufzunehmen und über eine passende Lösung zu verhandeln. Die Kommunikationsfreiheit, ein verfassungsmäßiges Recht, beinhaltet natürlich auch die Freiheit, Kommunikation über bestimmte Wege zu meiden. Weiterhin kann es hilfreich sein darauf hinzuweisen, dass man hier eine Leistung bezahlt, die man weder braucht noch will. Hier gilt es gegebenenfalls den Nachweis zu führen, dass die Veränderung der Umstände, die die fragliche Leistung überflüssig machen, unvorhersehbar war. In diesem Falle greift ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Ein eindeutiger Fall ist hier zum Beispiel, wenn der Konteneigner verstirbt und die Angehörigen daher die Kontenlöschung wünschen.
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